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Caritas Europa
4, Rue de Pascale, B-1040 Brüssel
CCME - Kommission der Kirchen für Migranten in Europa
174, Rue Joseph II, B-1000 Brüssel
COMECE - Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft
- Arbeitsgruppe Migrationsfragen -
42, Rue Stévin, B-1000 Brüssel
Konferenz der Europäischen Justitia et Pax Kommissionen
Boltzmanngasse 14, A-1090 Wien
ICMC - Internationale Katholische Kommission für Migration
4, Rue de Pascale, B-1040 Brüssel
JRS-Europe - Jesuiten-Flüchtlingsdienst in Europa
8 Haachtsesteenweg, B-1210 Brüssel
QCEA - Quäker Rat für Europaangelegenheiten
50, Square Ambiorix, B-1000 Brüssel
„Ich bin ein Fremder gewesen
und ihr habt mich aufgenommen" (Mt 25:35)
Beitrag zur Debatte über die
Mitteilung der Kommission über eine
Migrationspolitik der Gemeinschaft
[COM (2000) 757 endgültig]
Die o.g. Organisationen vertreten christliche Kirchen in ganz Europa, die Römisch
Katholische, Orthodoxe, Protestantische und Anglikanische Kirchen wie auch kirchliche
Werke und Einrichtungen, die sich speziell mit Migranten und Flüchtlingen beschäftigen.
Vor dem Hintergrund unserer biblischen und kirchlichen Traditionen sind Migration und
die Aufnahme von Fremden keine neuen Erscheinungen. Als christliche Organisationen
sind wir der Würde des menschlichen Individuums zutiefst verpflichtet. Aus diesem
Grunde begrüßen wir die Gelegenheit, die Mitteilung der EU Kommission über eine
Migrationspolitik der Gemeinschaft [COM (2000) 757 endgültig] zu kommentieren.
Dieser Text konzentriert sich (1) auf die Notwendigkeit eines Politikwandels und einer
aufnahmebereiten Gesellschaft wie auch (2) auf zusätzliche Bemühungen um effektive
Zusammenarbeit mit Herkunftsländern, die Themen Erweiterung und irreguläre
Migration. Besondere Anmerkungen (3) beziehen sich auf einen allgemeinen Rahmen für
die Einwanderungspolitik, auf die gemeinsame Herangehensweise bezüglich Zulassung,
Gleichberechtigung und Freizügigkeit, auf eine verstärkte Integrationspolitik und den
Bedarf an Information und Beobachtung. In einem letzten Kapitel (4) werden
Schlussfolgerungen gezogen, die auch praktische Vorschläge enthalten.
Ein notwendiger Wandel in der Politik: Von der Verhinderung von Migration zu aktiver
Einwanderung
Wir begrüßen die neue Haltung, die sich in der Mitteilung niederschlägt und in der sich ein
tatsächlicher Wandel hin zu einer Befürwortung aktiver Immigrationspolitik zeigt. Die
Mitteilung erkennt eindeutig die Notwendigkeit einer Veränderung in der allgemeinen
Wahrnehmung von Migration an. Migrationsbewegungen sind zu einem permanenten
globalen Phänomen geworden. Sie stehen in engem Zusammenhang mit dem Verhältnis
der EU zu den Herkunftsländern, z.B. zur Entwicklungszusammenarbeit, der
Welthandelspolitik, Waffenexporten und Militärpolitik - Bereiche, in denen die Union ein
hohes Maß an Verantwortung trägt.
Im Vergleich zu früheren Versuchen, eine ähnliche Diskussion einzuleiten, haben sich jetzt
sowohl die politische Ebene als auch die öffentliche Meinung zu diesem Thema verändert.
Das Konzept für eine Null-Immigration, das die Politik der letzten Jahrzehnte grundlegend
kennzeichnete, erwies sich als irreführend. Darüber hinaus führte die Angleichung anderer
politischer Bereiche an die Logik dieses Prinzips zu beklagenswerten Auswirkungen auf
den Gebieten irregulärer Migration, Menschenhandel, Menschenschmuggel usw. Nach
unserer Einschätzung erscheint eine gründliche Überarbeitung aller damit
zusammenhängenden politischen Bereiche unerlässlich.
Globale Migration wird auch weiterhin eine Tatsache bleiben, mit der kein Mitgliedsland
allein fertig werden kann. Die Gründe sind mannigfaltig. Unterdrückung, Krieg und
innere Konflikte zwingen die Menschen, ihre Heimat zu verlassen; Armut und Dürre,
Umweltkatastrophen bewirken, dass die Menschen Sicherheit suchen; Mangel an Handels-
und Arbeitsmöglichkeiten führen für viele dazu, nach einem günstigeren Ort für ihren
Lebensunterhalt zu suchen. In gewisser Hinsicht ist globale Migration auch Ausdruck von
Ungleichheit und sollte entsprechend im Zusammenhang mit der Schaffung gerechter
Verhältnisse thematisiert werden.
Wir möchten wiederholen, dass die Kirchen Migration als ein zweifaches Recht
anerkennen, nämlich das Recht, sein Land zu verlassen und das Recht, nach besseren
Lebensbedingungen in einem anderen Land zu suchen. Es ist uns bewusst, dass eine
„Politik der offenen Tür" nicht denkbar ist und Migration(spolitik) sicherlich nicht die
Herausforderungen der globalen Ungleichheiten lösen kann. Die Ausübung eines solchen
Rechts muss im Zusammenhang mit weltweitem Gemeinwohl und Gerechtigkeit gesehen
werden. In diesem Zusammenhang ist es allerdings wichtig, einseitige Entscheidungen zu
vermeiden, die den Schwächsten schaden.
Eine aufnahmebereite Gesellschaft
Zu Recht betont die Mitteilung, dass eine aufnahmebereite Gesellschaft ein wesentlicher
Bestandteil für eine pro-aktive Immigrationspolitik ist. Indem Europa fähig ist, fremde
Kulturen und Traditionen aufzunehmen - und zu integrieren - kann es zeigen, dass es
seiner eigenen Geschichte permanenten Austausches zwischen Menschen unterschiedlicher
Herkunft treu bleibt. In einer enger zusammenrückenden Welt würde ein europäischer
Kontinent, der unfähig wäre, Migranten von außerhalb seines eigenen Kontinents
aufzunehmen, seine eigene Geschichte vollkommen verleugnen.
Wir möchten daran erinnern, dass europäischer Kolonialismus - ein wichtiger Teil der
Geschichte Europas - als Ursprung für die noch immer bestehende wirtschaftliche,
politische und kulturelle Dominanz in unterschiedlichen Regionen der Welt angesehen
werden kann. Jahrhundertelang sind Europäer in alle Teile der Welt ausgewandert, oftmals
ohne jeden Ehrgeiz, sich in die dort existierenden Gesellschaften zu integrieren. Wir rufen
diese Geschichte in Erinnerung, weil viele Menschen aus anderen Teilen der Welt
Europäern vor diesem Hintergrund begegnen. Solches Geschichtsbewusstsein ist auch von
Bedeutung, wenn wir von der Integration fremder Menschen in unsere europäischen
Gesellschaften sprechen.
Zugleich sehen wir, dass sich die Menschen in europäischen Gesellschaften um ihre
Sicherheit sorgen. Als eine Folge davon sind Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in
Europa angestiegen. Dies sind Gefahren für die Gesellschaften, dennoch sind wir davon
überzeugt, dass umfassende Sozial- und Integrationspolitik diese Erscheinungen meistern
können. Hier spielen die Medien eine bedeutende Rolle. Sie tragen Verantwortung dafür,
verzerrte Vorstellungen zu vermeiden und umfassende Informationen über die Migration
zu liefern (1).
Die Kommission stellt jedoch zu Recht fest, dass die Regierungen der Mitgliedsstaaten
offen und aktiv an diesen Maßnahmen arbeiten müssen. Wenn Bürger aus Drittstaaten
gleiche Rechte erhalten und sie sich an der Politikentwicklung beteiligen können,
besonders auf lokaler Ebene, werden sich gemeinsame Bemühungen von Europäern und
Einwanderern viel einfacher gestalten lassen. Integration ist keine Einbahnstraße: Sie ist
Aufgabe sowohl der Bürger als auch der Migranten.
Wir möchten in Erinnerung rufen, dass wesentliche Arbeit auf diesen Gebieten bereits auf
verschiedenen internationalen Ebenen geleistet wurde, die berücksichtigt werden sollte,
wie z.B. die Internationalen Abkommen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte sowie Bürger- und politische Rechte, die von allen Mitgliedsstaaten der EU
ratifiziert wurden. Kürzlich wurden diese Rechte in die Internationale UN-Konvention
zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeiter und ihrer Familienangehörigen eingearbeitet
und bestärkt.
Die folgenden detaillierteren Bemerkungen enthalten vielleicht einige Wiederholungen, die
die Komplexität und Verschränkung der verschiedenen Aspekte von Migration
unterstreichen.
1. Zusätzliche Aspekte für eine umfassende Einwanderungspolitik
a. Wirksame Zusammenarbeit
Hinsichtlich einer Partnerschaft mit den Herkunftsländern, die wir prinzipiell sehr
befürworten, tauchen einige Fragen bezüglich der gegenwärtigen Praxis dieser
Partnerschaften auf.
Betrachtet man das umfassende Phänomen Migration, erhält die Entwicklung der örtlichen
Situation in diesen Herkunftsländern besondere Bedeutung. Der Beitrag von Migranten für
die Entwicklung ihrer Heimatländer durch finanzielle Überweisungen sollte nicht
unterschätzt werden, wie man an den Beispielen Philippinen und Mexiko während der
letzten Jahrzehnte gesehen hat (2). Diesem wirtschaftlichen Beitrag von Migranten
entsprechen jedoch in der Mehrzahl der Herkunftsländer nicht die gesetzlichen Garantien
für ihre Rechte und Sozialstandards.
Gemeinsame Debatten und Aktionen der EU-Ministerräte für Justiz und Inneres und für
Entwicklungszusammenarbeit, wie sie im Jahr 2000 begonnen wurden, würden daher
einen wesentlichen Bestandteil der zukünftigen Politik darstellen. Bei diesen Debatten
sollte bedacht werden, dass beide politischen Bereiche bisher von ganz verschiedenen
Ausrichtungen geleitet waren: Globale Entwicklung hat eine mittel- oder langfristige
Perspektive, während der Schutz der Grenzen und die öffentliche Ordnung (Inneres) als
eher kurzfristige Politik angesehen werden können. Entwicklungspolitik kümmert sich
um die Bedürfnisse in anderen Ländern, während sich Innenpolitik natürlicherweise auf
die landeseigenen Belange konzentriert.
Ein weiterer Aspekt ist, Migranten und Migrantenorganisationen als Akteure für
Immigration anzusehen wie auch als Verbindungsglied zu ihrem Herkunftsland. Die
Entscheidung, ob sie ihr Leben in einem EU-Land als dauerhaft oder kurzfristig ansehen,
sollte den Migranten selbst überlassen bleiben. Diese Festlegung bedeutet, dass
Staatsbürgern aus Drittländern entsprechende Rechte eingeräumt werden müssen, die eine
solche Entscheidung ermöglichen.
Gegenwärtig zögern Migranten oft, zwischen ihrem Herkunftsland und ihrem Wohnsitz
hin- und herzureisen, da solche Reisen ihren Aufenthaltsstatus gefährden könnten. Ein
weiterer Aspekt ist, dass schon erworbene Rentenansprüche in anderen Ländern nicht
hinreichend anerkannt werden.
Für künftige Integration wäre es von großem Wert, wenn umfassende Information wie
auch Vorbereitungsmöglichkeiten auf das Bestimmungsland wie Sprachkurse usw., bereits
in den Herkunftsländern angeboten würden.
Die Hochrangige Arbeitsgruppe des Ministerrats zu Asyl und Migration hat einige dieser
Punkte in ihrer Analyse einiger Herkunftsländer berührt. Die Umsetzung solcher
Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern entspricht allerdings noch
nicht den Erwartungen.
Mit kritischem Blick betrachten wir die Ausarbeitung von Repatriierungsklauseln, die
z.Zt. eine Bedingung für alle bilateralen EU-Verträge sind. Obwohl wir zugestehen, dass
Repatriierung Teil einer umfassenden Migrations- und Asylpolitik bleiben würde, erinnern
wir daran, dass jede Repatriierungspolitik besser auf dem Konzept der freiwilligen
Rückkehr basieren sollte. Auf jeden Fall muss die Menschenwürde einer Person, die
zurückgeschickt werden muss, geachtet und gewahrt bleiben. Besondere Aufmerksamkeit
muss Opfern von Menschenhandel geschenkt werden, vor allem im Fall sexueller oder
Arbeitskraftausbeutung (Sklaverei). Ihr Schutzbedürfnis muss vor und während einer
erwogenen Repatriierung Vorrang genießen.
1.1. Erweiterung
Es überrascht, dass im Zusammenhang mit einer Mitteilung zur Migrationspolitik für die
kommenden Jahre - also auf mittelfristige Sicht - das Thema „Binnen"-Migration
(zwischen EU-Mitgliedsstaaten und Staaten, die Mitglieder sein werden) nicht ausführlicher
angesprochen wurde. Im Zusammenhang mit der gerade laufenden Debatte über die
Einschränkung der Freizügigkeit für Bürger neuer Mitgliedsstaaten sind wir der
Auffassung, dass die EU die gleichen Grundsätze gelten lassen sollte wie bei früheren
Erweiterungen. Zugang zum Arbeitsmarkt und Freizügigkeit des Personenverkehrs
gehören mit zu den Grundfreiheiten des EG-Vertrags. Sie sollten so früh wie möglich
gestattet werden. In der öffentlichen Meinung der Bewerberstaaten ist dies ein äußerst
wichtiger Aspekt der Integration in die Europäische Union. In der gegenwärtigen
Diskussion wird die Ost-West-Migration innerhalb einer erweiterten Union oft
übertrieben. Perspektiven wirtschaftlicher Entwicklung und potentiellen Zugewinns
werden nicht ausreichend in Rechnung gestellt. Die Ängste der Menschen sollten ernst
genommen werden. Eine transparente Informationspolitik sollte begonnen werden.
Wissenschaftliche Studien wie z.B. der Schlußbericht „Auswirkungen der Ost-Erweiterung
auf Beschäftigung und Löhne in den EU-Mitgliedsstaaten", die im Auftrag der
Europäischen Kommission (3) erstellt wurden, sind bislang nicht angemessen vermittelt oder
ausreichend anerkannt worden.
Ein weiterer Aspekt ist der dramatische Bevölkerungsrückgang in den meisten Ländern
Mittel- und Ost-Europas (4). Während Demographie zentraler Bestandteil der
Immigrationsdebatte in den jetzigen EU-Mitgliedstaaten ist, ist die Wahrnehmung dieser
Entwicklungen in der erweiterten Union unzureichend.
Wann auch immer die zukünftige Einwanderungspolitik zur Anwendung kommt, werden
viele Länder Mittel- und Ost-Europas Mitglieder der Union sein. Im Augenblick wird von
diesen Ländern erwartet, dass sie den EU-Besitzstand übernehmen, durch den ein eher
restriktiver Immigrationskurs verfolgt wird, obwohl die demographische Situation erhöhte
Einwanderung auch in diese Ländern erforderlich machen könnte. Zugleich gibt es wenig
Erfahrung mit den Migrationsphänomenen, was besonders heikel ist für Länder, die gerade
dabei sind, ihre nationale Identität neu zu festigen. Diese Aspekte machen es dringend
erforderlich, Mittel- und Ost-Europa von Anfang an mit in die Debatte einzubeziehen.
Unsere gemeinsame zukünftige Immigrationspolitik sollte von allen jetzigen und
zukünftigen EU-Mitgliedern diskutiert und mitentschieden werden. Wir halten eine solche
breite Diskussion für wesentlich hinsichtlich der öffentlichen Meinung in Ost und West.
1.2. Irreguläre Migration
Da viele Immigranten auf ihrer Suche nach einem besseren Leben Europa heute entweder
illegal oder über den Asylweg betreten müssen, ist der erste Schritt zu einer kohärenten
und pro-aktiveren Einwanderungspolitik, legale Wege für die Immigration zu öffnen. Da
es derzeit an ausreichenden legalen Möglichkeiten einzuwandern mangelt, steht die
Gesellschaft vor dem wachsenden Problem der irregulären Migration und einer heiklen
Arbeitsmarktsituation. Neue Formen von Sklaverei können beobachtet werden. Das
betrifft nicht nur die Ausbeutung von Frauen als Prostituierte, sondern auch die von
Hausangestellten oder von Arbeitern auf Baustellen. In logischer Folge könnten diese
entsetzlichen Zustände paradoxerweise als lebender Beweis dafür angesehen werden, dass
der schwarze Arbeitsmarkt in der Lage ist, den Zufluss dieser Migranten (5) aufzunehmen.
Es gibt Gründe dafür anzunehmen, dass mit der Eröffnung von
Einwanderungsmöglichkeiten weniger Menschen gezwungen wären, diese Wege als letzte
Möglichkeit, die EU zu betreten zu wählen. Hierdurch werden sie unglücklicherweise von
Menschenhändlern ausgebeutet und fördern ungewollt deren Tätigkeit. Man sollte
allerdings in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass sich selbst Flüchtlinge oft an
Schmuggler oder Menschenhändler wenden müssen, um der Verfolgung zu entgehen und
einen sicheren Ort zu erreichen (6).
Eine umfassende Migrationspolitik der Gemeinschaft muss in Betracht ziehen, dass
Tausende von Migranten in der ganzen Union in irregulären Verhältnissen leben. Die
Mitteilung erinnert an die Bemühungen mehrerer Mitgliedsstaaten um Regularisierung.
Dennoch leben viele Immigranten unter uns ohne soziale Grundrechte, ja sogar ohne
jegliche Rechte. Wenn die Notwendigkeit für legale Einwanderungsmöglichkeiten
anerkannt wird, muss auch anerkannt werden, dass bereits Migranten in der EU leben, die
die legalen Einreisebedingungen nicht erfüllt haben. Die Verfahrensweisen zeigen heute
eine große Vielfalt von Herangehensweisen, von unterschiedlichen Regulierungsverfahren
bis hin zu (gelegentlichen) Fall-zu-Fall-Entscheidungen. Die Mitgliedstaaten sollten
ermutigt werden, ihre diesbezügliche Situation zu untersuchen und Bericht zu erstatten.
Der Austausch über die beste Praxis wie auch die daraus zu ziehenden Konsequenzen
könnten helfen, angemessene Lösungen zu finden.
Zweifellos müssen kriminelle Organisationen, die vom Menschenhandel profitieren,
bekämpft werden. Der Schutz der individuellen Opfer und oftmals auch ihrer Familie im
Herkunftsland muss aber ebenso sorgfältig bedacht werden.
Wer auf legitime Weise sein Recht wahrnimmt, nach besseren Lebensbedingungen zu
suchen, darf nicht allein deshalb als kriminell angesehen werden. Unabhängig vom
rechtlichen Aufenthaltsstatus der Migranten müssen ihre Grundrechte, wie das Recht auf
Bildung und medizinische Versorgung, geachtet werden, und sie müssen diese ohne Furcht
vor Bestrafung einfordern können. Die heute in einigen Mitgliedstaaten übliche
Gewährung von Zugang zum Rechtsweg, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, sollte als
beste Praxis gelten.
Organisationen, die irregulären Migranten auf diesen Gebieten Hilfestellung geben, sollten
nicht bestraft werden. Wir sind auch der Ansicht, dass es der Immigrationsdebatte sehr
zugute kommen würde, wenn die Fähigkeiten und Qualifikationen auch der irregulären
Migranten mit einbezogen würden.
2. Spezifische Bemerkungen
Zu einigen spezifischen Punkten, die in der Mitteilung angesprochen werden, möchten wir
die folgenden Anmerkungen machen.
2.1. Rahmen für eine EU-Migrationspolitik
Die Mitteilung der Kommission betont noch einmal zu Recht die vom Europäischen Rat
in Tampere im Oktober 1999 erstellten Schwerpunkte der Migrationspolitik der Union.
Betont werden muss, dass alle vier Hauptstränge für eine europäische Migrationspolitik,
wie sie in Tampere unterstrichen wurden, gleich wesentlich für eine kohärente
Migrationspolitik sind: (1) Partnerschaft mit den Herkunftsländern, (2) ein gemeinsames
europäisches Asylrecht, (3) Gleichbehandlung und bessere Integration von
Drittstaatsangehörigen, die legal in der Union leben und (4) bessere Steuerung von
Migrationsbewegungen. Anstatt sich allein auf den besseren Schutz vor irregulärer
Immigration zu konzentrieren, sollte jetzt vor allem dieser letzte Punkt im weiteren Sinne
einer umfassenden Migrationspolitik ausgelegt werden. Es sollten wirklich effektive
Verbindungen zwischen den verschiedenen Politikbereichen ausgebaut werden.
Eine künftige Einwanderungspolitik der Europäischen Union sollte ausgehen von Europas
Erbe als Gebiet des Austauschs und der gegenseitigen Bereicherung und sich der
historischen Leistungen von Migranten in den Europäischen Gesellschaften bewusst sein.
Eine Europäische Union, die die Freizügigkeit des Personenverkehrs und die
Niederlassungsfreiheit innerhalb ihrer Grenzen als Grundprinzipien fördert, sollte der
restlichen Welt nicht als Festung erscheinen.
Der Rahmen für eine EU-Migrationspolitik muss ohne Zweifel
Familienzusammenführung und die Zulassung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und
anderen, deren Schutzbedürfnis wahrgenommen werden muss, enthalten. Wir unterstützen
ausdrücklich die Haltung der Europäischen Kommission zu diesem Bereich.
Familienzusammenführung und die Zulassung von Personen, die internationalen Schutz
brauchen, sollten nicht als Last, sondern als notwendige Folge der Achtung der
Menschenrechte durch die Europäische Union und der internationalen Verpflichtungen
der Mitgliedstaaten angesehen werden.
Wir glauben, dass die Vorteile insbesondere der Familienzusammenführung noch nicht
hinreichend geschätzt und vermittelt worden sind. Familienmitglieder sollten nicht nur so
schnell wie möglich eine Arbeitsgenehmigung erhalten, sondern ihre Qualifikationen und
Fähigkeiten - besonders die der Frauen, da sie gewöhnlich weniger Chancen haben -
sollten anerkannt und gefördert werden. Leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt wäre auch
für eine große Zahl von Flüchtlingen vorteilhaft.
2.2 Gemeinsame Europäische Bedingungen für Zulassungskriterien, Anerkennung
gleicher Rechte und Freizügigkeit
Natürlich macht ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne innere
Grenzen eine allgemeine Definition für die Zulassung zu diesem Gebiet erforderlich. Wir
erkennen an, dass es erhebliche Unterschiede gibt bzgl. der Möglichkeiten, die die
Mitgliedstaaten im Umgang mit Migranten und Flüchtlingen haben. Diese Unterschiede
müssen im Zusammenhang einer gemeinsamen Politik berücksichtigt werden, allerdings
sollten sie nicht zur Rechtfertigung unterschiedlicher Standards hinsichtlich der
Visaregelungen und Zulassungskriterien dienen.
Zweitens halten wir einen gemeinsam definierten Minimalkatalog für die Rechte von
Migranten für ein Schlüsselelement zur effektiven Einrichtung eines solchen
Rechtsgebietes. Die Leitlinien für eine solche Politik sollten auf dem Konzept der
Gleichbehandlung und der Transparenz - für Migranten wie für die Gesellschaft - gründen.
Sie sollte Freizügigkeit wie auch die Anwendung des Grundsatzes der Gleichberechtigung
für langfristig hier ansässige Migranten vorsehen. Ferner sollten Rechte enthalten sein, wie
sie in der Internationalen Konvention der Vereinten Nationen für die Rechte aller
Wanderarbeiter und ihrer Familienmitglieder entwickelt sind. Selbstverständlich bilden die
Europäische Sozial-Charta wie auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
die Grundlage für eine Definition von Migrantenrechten. Die Rechte, die in einem
Mitgliedstaat längerfristig Lebenden gewährt werden, sollten in den anderen Staaten ohne
Diskriminierung anerkannt werden.
Verwaltungsbedingungen sollten so einfach wie möglich sein. Zum Beispiel können wir
keinen Grund sehen, warum eine langfristige Aufenthaltserlaubnis nicht grundsätzlich mit
einer Arbeitserlaubnis gekoppelt sein sollte. Ferner befürworten wir, dass alle Staatsbürger
aus Drittländern mit gewährter Aufenthaltserlaubnis Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis
haben, um ihren Lebensunterhalt erwerben zu können, damit sie nicht in Abhängigkeit
von Sozialleistungen (7) leben müssen oder in die Kriminalität gedrängt werden, um ihre
Grundbedürfnisse befriedigen zu können. Wir sind davon überzeugt, dass dies für
Migranten wichtig ist, da Arbeitslosigkeit schwere psychologische Folgen für ein
Individuum hat; es hat aber auch Bedeutung für die Wahrnehmung von Immigranten
durch die Gesellschaft insgesamt.
2.2. Verstärkte Integrationspolitik
Um Europas Tradition als aufnahmebereite Gesellschaft zu erhalten, müssen in erster Linie
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bekämpft werden. Diesbezüglich brauchen bereits
vorhandene Programme starke Unterstützung durch die öffentliche Meinung. Ein
implizites Problem stellt die Wahrnehmung von Wanderarbeitern als nur zeitweise hier
Lebende dar. Wie die Mitteilung zu Recht erklärt, hat sich die Vorstellung von
„Gastarbeitern" als Personen, die „nach getaner Arbeit" die Gesellschaft wieder verlassen,
als Illusion erwiesen. Außerdem hat sie sich als schädlich für die Integration erwiesen.
Öffentliche Bekräftigungen - einiger Politiker - dass die Migranten nur eine bestimmte
Zeit bleiben, werden nicht dazu führen, dass sich die öffentliche Meinung wandelt, was
aber bitter nötig ist. Eine Einwanderungspolitik kann nicht ohne starke politische
Entschlossenheit und Nachdruck eingeführt werden. Die politische Diskussion muss sich
mit aller Entschiedenheit für die Förderung von pluralistischen Gesellschaften einsetzen
und die Ursprünge von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bekämpfen. Das schließt den
offenen Einsatz für ein dauerhaftes Bleiben von Migranten ein und dafür, dass sie als
langfristig Wohnhafte akzeptiert werden, insbesondere wenn sie schon fünf oder mehr
Jahre geblieben sind. Solche langfristige Genehmigung sollte nach einigen Jahren Verbleib
in einem sicheren Land auch Flüchtlingen offen stehen.
Zweitens ist eine der wichtigsten Voraussetzungen eines Raums von Freiheit, Sicherheit
und Recht die Gleichberechtigung für alle, die darin leben. Eine effektive
Integrationspolitik sollte nicht nur „so bald wie möglich nach der Zulassung" (8) anfangen,
sondern im Idealfall mit der Zulassung des individuellen Migranten in die EU beginnen.
Vorbereitende Information und Vorgehensweise im Herkunftsland (s. oben) wird nicht
nur die Partnerschaft verbessern, sondern auch ein Element verstärkter
Integrationsbemühungen darstellen. Migranten sollten von Beginn ihres Aufenthalts ein
breites Angebot an Rechten erhalten, und auch die Freiheit der Wahl, diese Rechte zu
nutzen oder auch nicht. Einerseits würde dies ihre Stellung als Akteure der Migration
stärken. Auf der anderen Seite könnte dies bei Immigranten ein Zugehörigkeitsgefühl
fördern, die sich nicht mehr als wirtschaftliche Belastung, sondern als Beitrag leistende
Mitglieder einer Gesellschaft im weiteren Sinne fühlen können, deren Anwesenheit
anerkannt und gebraucht wird (9).
Wir unterstützen die Idee einer „Zivilbürgerschaft" wie sie von der Europäischen
Kommission benannt wird, da Gleichberechtigung eine bessere Integration in die
Gesellschaft fördern würde. Solch ein neu definiertes Konzept von Bürgerschaft sollte
nicht an die Nationalität gebunden und als Grundlage die Anerkennung der sozialen,
kulturellen und wirtschaftlichen Rechte jedes im Staat wohnhaften Einzelnen haben. Es
würde die Teilhabe für Migranten erleichtern und ihnen erlauben, das Europa, in dem sie
leben, als eine Gemeinschaft von Beitragleistenden (10) mit Rechten und Pflichten gegenüber
der Gesellschaft zu sehen. Wie weiter oben ausgeführt, würde diese Bürgerschaft das Recht
auf Freizügigkeit spätestens dann einschließen, wenn der Status der langfristig Wohnhaften
erworben wurde. Zieht man in Betracht, dass Freizügigkeit auch von EU-Bürgern nicht
gerade weitgehend genutzt wird, könnte der Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt der EU
von erhöhter Flexibilität profitieren.
Wie oben festgestellt hoffen wir, dass die Auslegung der Rechtsprechung gegen
Diskriminierung Drittstaatsangehörige so weitgehend wie möglich einschließt.
Drittens betonen wir nochmals die Bedeutung von familiären Bindungen für die
Integration. Wie wir bereits zum Ausdruck gebracht haben (11), teilen wir die Ansicht der
Europäischen Kommission, dass Familienzusammenführung ein äußerst wichtiger Aspekt
für die Integrationspolitik ist. Indem man dafür sorgt, dass Familien zusammenleben
können, wird Solidarität innerhalb der Familie - also innerhalb eines Kernelements der
Gesellschaft - ermöglicht und eingeübt. Dies ist von emotionaler und sozialer Bedeutung,
aber auch wirtschaftlich vorteilhaft. Alle diese Aspekte sind wichtige Facetten der
Integration. Wir möchten auch unterstreichen, dass Familienzusammenführung nicht nur
ein integraler Teil einer umfassenden Immigrationspolitik, sondern auch wichtig ist, um
eine kohärente Sozialpolitik in der ganzen Europäischen Union zu fördern.
Schließlich legt die Mitteilung zu Recht dar, dass Integration ein zweigleisiger Prozess ist,
der Anpassungsprozesse sowohl auf Seiten des Immigranten als auch der Gastgesellschaft
einschließt. Der gegenseitige Respekt für die Werte und Traditionen der anderen ist ein
wichtiger und notwendiger Aspekt innerhalb diese Prozesses. Ferner sind Toleranz und
Respekt der Vielfalt Teil des kulturellen, humanistischen und religiösen Erbes Europas.
Deshalb sollten diese fundamentalen Werte von allen, die hier wohnen hochgehalten
werden. Ein Maßstab für die Effektivität des interkulturellen Dialogs ist, wie Migranten
von der aufnehmenden Gesellschaft empfangen und wie gut sie in ihre neue Umwelt
integriert werden.
Gleichzeitig müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass Mobilität und
Kommunikationsmöglichkeiten zwei Dinge bewirken können, nämlich (1) die Erhaltung
der kulturellen Identität der Migranten und (2) die Annahme mehrfacher Identitäten bei
Migranten und Europäern. Mit wachsender Mobilität und Kulturaustausch nehmen die
Europäer Haltungen, Stile, Philosophien oder Traditionen aus der ganzen Welt an. Es ist
nur natürlich, dass kulturelle Praktiken, die von Immigranten mitgebracht werden,
respektiert und angenommen werden sollten, so lange sie nicht Grundrechten
zuwiderlaufen.
In allen Belangen ist es wichtig, sich an den Grundsatz zu erinnern, dass Immigranten
immer mit Respekt, der der Würde jedes Menschen geschuldet ist, behandelt werden
müssen. Sie sollten nicht als Menschen angesehen werden, die die Bedürfnisse unseres
Kontinents befriedigen, sondern als Individuen mit persönlichen Vorhaben und
Entscheidungen. Um sich auf die Debatte über die zukünftige Politik der Europäischen
Union vorzubereiten, sollte wiederholt werden, dass der Gewinn, der aus Immigration
gezogen wird, nicht auf die Wirtschaft beschränkt ist. Europa ist von Natur eine
pluralistische Gesellschaft, reich an kultureller Vielfalt und sozialen Traditionen, und diese
Vielfalt hat zu ihrem Erfolg beigetragen.
2.3. Information, Forschung und Beobachtung
Auch wenn wir mit dem Hinweis der Kommission völlig übereinstimmen, dass großer
Bedarf für mehr Information über Migrationsbewegungen besteht, glauben wir, dass das
Informationskapitel wenigstens drei unterschiedliche Aspekte beinhalten sollte:
2.3.1. Wir bekräftigen, dass ein Bedarf für eine prägnante Auswertung
harmonisierter und vergleichbarer Statistiken über alle vorhandenen
Immigrationsarten besteht. Dies sollte Schätzungen von heimlichen
Immigranten und von denen enthalten, deren Status regularisiert wurde. Die
Statistiken sollten auch die Qualifikationen von Immigranten und Flüchtlingen
reflektieren, die bisher wenig in Betracht gezogen worden sind. Eine solche
Auswertung könnte eine wichtige Rolle für die öffentliche Wahrnehmung
spielen.
2.3.2. Statistische Information allein reicht nicht aus. Eine aufnahmebereite
Gesellschaft zu schaffen, in der Integration in beiden Richtungen stattfinden
soll, kann nicht gelingen ohne klare und transparente Informationen zu den
Herausforderungen durch die Migration. Diese Information zusammen mit
einer umfassenden Kommunikationsstrategie ist in den EU-Mitgliedstaaten wie
auch in den Bewerberstaaten nötig. Das ist erforderlich, um eine
aufnahmebereite Gesellschaft zu schaffen, in der Integration ein beiderseitiger
Prozess zwischen Immigranten und der lokalen Gesellschaft ist. Wir schlagen
vor, Öffentlichkeitsarbeit zur Geschichte der Migration von und nach Europa
als Mittel zur Veränderung negativer Bilder zu betreiben.
2.3.3. Information zur Immigration wird nicht nur in der Europäischen
Union gebraucht, sondern auch in den Auswanderungsländern. Eine
europäische Strategie könnte auch Informationszentren in den
Herkunftsländern beinhalten. Diese Zentren sollten Information über die
Möglichkeiten legaler Einwanderung und praktische Hilfsangebote anbieten -
eine „Abwägung zwischen Risiken und Hoffnungen". Ideal wäre, wenn sie
zukünftigen Immigranten auch Orientierungskurse als ordentliche
Vorbereitung anbieten könnten. Eine solche Einführung in Sprache, Kultur und
soziale Situation im Bestimmungsland könnte in Zusammenarbeit mit
potentiellen Arbeitgebern organisiert und finanziert werden. Die Beteiligung
von Gewerkschaften an solchen Aktivitäten würde als weiteres wichtiges
Element erscheinen.
3. Schlussfolgerungen
2.4. Es ist dringend erforderlich, die Öffentlichkeit in den europäischen
Gesellschaften mit gründlicher Information über Migration zu versehen,
angefangen bei den positiven Beiträgen von Migranten für die Gesellschaft - nicht
nur für den Arbeitsmarkt - ihren Traditionen und Sitten bis zu Statistiken und
verlässlichen Daten. Politiker tragen Verantwortung dafür, Verzerrungen in der
Darstellung von Migranten in den Medien zu vermeiden, besonders was die
Assoziation von Migration mit kriminellen Handlungen betrifft. Transparenz und
Information werden helfen, den Ängsten der Bevölkerung entgegen zu wirken, die
oftmals Ängste vor dem Unbekannten sind. Die Kirchen verpflichten sich, sich voll
in die Debatte einzubringen, um Solidarität, Integration und gegenseitigen Respekt
zu fördern. In diesem Zusammenhang ist ein mutiges politisches Engagement
gefragt, dass mit großer Sorgfalt eingebracht werden muss, dies fängt beim
Sprachgebrauch an.
2.5. Um die interdisziplinäre Herangehensweise zu unterstützen, wie es von der
Europäischen Kommission vorgeschlagen wird, sollte radikale Kohärenz zwischen
den verschiedenen Politikbereichen angestrebt werden. Das Thema Migration als
andauerndes und zunehmendes Phänomen muss die für globale Entwicklung
notwendige Langzeitperspektive mit der Perspektive der Justiz- und Innenpolitik in
Einklang bringen, die zu lange von kurzfristigen Erwägungen bestimmt war.
Europas Verantwortung in der Welt verlangt eher nach der Entwicklung von
Ländern als nach der Abwanderung von Wissenschaftlern, um eine faire Verteilung
von Vorteilen und Lasten in einer globalen Wirtschaft zu erreichen. Wenn Europa
jetzt die gut ausgebildeten und qualifizierten Menschen wie auch Migranten für
Hilfs- und Niedriglohnarbeit sucht, um seine eigenen Bedürfnisse zu befriedigen,
erhält die Verpflichtung, den Austausch mit den Herkunftsländern zu ermöglichen,
einschließlich verbesserter und billigerer Wege für finanzielle Überweisungen,
vitale Bedeutung.
2.6. Die Chancen, die Migranten in der Gesellschaft haben, in der sie leben,
sind gleichzeitig auch Chancen für diese Gesellschaft. Diese Chancen hängen ab
von den Rechten, die Migranten haben und die ein wesentlicher Bestandteil für ihre
Integration sind. Wir fordern ein breites Angebot einheitlicher Rechte, wie sie in
der Internationalen Konvention der Vereinten Nationen über den Schutz der
Rechte von Wanderarbeitern und deren Familienmitgliedern niedergelegt sind, die
Wanderarbeiter und ihre Familienmitglieder in allen Mitgliedstaaten genießen
sollten. Dies würde sowohl ihre Perspektiven erweitern wie auch ihre Bereitschaft
erhöhen, sich in die Gastgesellschaft zu integrieren, die so auch leichter zu ihrer
eigenen würde. Wie die Europäische Kommission zu Recht feststellt, ist Integration
ein beiderseitiger Prozess. Das muss sowohl von den Migranten als auch von der
aufnehmenden Gesellschaft zur Kenntnis genommen werden, denn dies wird der
wichtigste Baustein im Gestaltungsprozess einer multikulturellen Gesellschaft sein.
4.4. Migration ist eine weltweite Herausforderung. Die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union sollten sich nicht nur gemeinschaftlich damit befassen, sondern auch auf anderen
Ebenen internationaler Zusammenarbeit. Als ein erster Schritt auf eine mehr regionale
Zusammenarbeit hin sollten EU-Aktivitäten in Zusammenarbeit und im Austausch mit
der bisher schon geleisteten Arbeit des Europarates stattfinden - die auch unterstützt
werden sollte.
Wir würden besonders die Idee der Einrichtung eines Europäischen Beobachtungs-zentrums für Migration unterstützen, wie von der Parlamentarischen Versammlung des
Europarates (12) vorgeschlagen, das zuständig wäre für die Beobachtung von regulärer und
irregulärer Migration wie auch für Beratung in Bezug auf legale Einwanderungspolitik
und Integration.
4.5. Im Zusammenhang mit Arbeitsmigration schlagen wir vor, die Zuständigkeit für die
Versorgung mit Informationen über den Arbeitsbedarf zwischen den
Mitgliedsländern und für die Koordination ihrer Immigrationspolitik auf
europäischer Ebene zusammengefasst wird. Innerhalb eines möglicherweise erweiterten
EURES-Netzwerks könnten Informationen über den Arbeitsmarktbedarf an
Mitgliedstaaten und Drittstaaten gegeben werden. Ferner könnte auch die Verantwortung
für die Koordination von nationalen Quoten, das Einholen von Informationen aus
nationalen Behörden und das Auffinden von Arbeitsplatzangeboten in den Mitgliedstaaten
als Zuständigkeit hinzugefügt werden.
Für viele in den Kirchen ist praktische und seelsorgerliche Arbeit mit Migranten eine
tägliche, oftmals herausfordernde Erfahrung. Sie bemühen sich immer darum, die
Menschenwürde jedes Einzelnen zu achten und zu stärken.
Christliche Kirchen und Organisationen werden die Entwicklungen in der Debatte über
die Migrationspolitik der Gemeinschaft im Geiste konstruktiven Dialoges genau verfolgen.
Wir verpflichten uns, an der Ausarbeitung einer menschlichen, transparenten und
kohärenten Immigrationspolitik voll teilzunehmen und damit unseren Beitrag zum
Engagement der EU für die Entwicklung und den Erhalt eines Raums der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts zu leisten.
Brüssel, Mai 2001
(Übersetzt aus dem englischen Original)
NOTEN
1.
S. auch unseren Kommentar zur Kommissionsmitteilung über ein gemeinsames Asylverfahren und einen
unionsweit geltenden einheitlichen Status für die Personen, denen Asyl gewährt wird, S. 2. Eine deutliche
Unterscheidung zwischen Migration und Asyl ist besonders wichtig.
2.
Daten über die Bedeutung von Finanzüberweisungen als Faktor für die Exporterlöse für diese Länder sind
regelmäßig erhältlich in dem jährlich erscheinenden Global Development Finance, Bd. II der Weltbank,
Washington.
3.
Schlußbericht des Europäischen Integrations-Konsortiums (DIW, CEPR, FIEF, IAS, IGIER),
„Auswirkungen der Ost-Erweiterung auf Beschäftigung und Löhne in den EU-Mitgliedsstaaten", erstellt im
Auftrag der Generaldirektion der Europäischen Kommission für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten,
Berlin und Mailand, 2000.
4.
Recent dempgraphic developments in Europe, Europarat, Straßburg, Dezember 2000.
5.
Es ist uns klar, dass die komplexe Herausforderung, die der schwarze Arbeitsmarkt darstellt, Lösungen
erfordert, die über die Migrationspolitik hinausgehen und u.a. die Sozial-, Arbeits- und Steuerpolitik unter
Absprache mit den Sozialpartnern einschließen müssen.
6.
S. unsere Kommentare zur Mitteilung der Kommission über ein gemeinsames Asylverfahren und einen
unionsweit geltenden einheitlichen Status für die Personen, denen Asyl gewährt wird, S. 5,2.3.
7.
Es ist uns klar, dass dies nur auf einige Mitgliedstaaten zutrifft, während dies Prinzip in anderen Staaten schon eine feste Einrichtung ist.
8.
Mitteilung der Kommission über eine Migrationspolitik der Gemeinschaft - COM (2000) 757 endgültig - Punkt 3.5. Seite 20.
9.
Jan Niessen, The management and managers of immigration, Migration Policy Group, Dezember 2000, S.
25.
10.
Der Europarat hat die Teilnahme an Kommunalen Wahlen empfohlen als Möglichkeit, die Partizipation zu
fördern. Europäische Konvention über Partizipation von Fremden im lokalen öffentlichen Leben, Kap. C,
Art. 6. Obwohl dies nicht in die unmittelbare Zuständigkeit der EU gehört, glauben wir, dass die Konvention
des Europarates für die Mitgliedstaaten als Grundlage bei der Ausarbeitung einer gemeinsamen Politik dienen sollte.
11.
S. unsere Gemeinsame Position zu dem abgeänderten Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie
zum Recht auf Familienzusammenführung (COM 624 (2000) final), Brüssel, 22 November 2000.
12.
Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 1449/2000, Heimliche Migration aus dem
südlichen Mittelmeerraum nach Europa.
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