CONFERENCE OF EUROPEAN CHURCHES
CONFERENCE DES EGLISES EUROPEENNES
KONFERENZ EUROPAEISCHER KIRCHEN


KONFERENZ EUROPÄISCHER KIRCHEN

KOMMISSION KIRCHE UND GESELLSCHAFT

ERSTER BEITRAG DER KEK ZUM KONVENT

 

Die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) bringt 127 Anglikanische, Orthodoxe, Protestantische und Altkatholische Kirchen aus allen Ländern Europas zusammen. Ihre Kommission für Kirche und Gesellschaft ist unter anderem dafür zuständig, die Entwicklungen in den politischen Institutionen und Organisationen Europas zu verfolgen. Seit nunmehr über 30 Jahren verfolgt die Kommission für Kirche und Gesellschaft bzw. ihre Vorgängerorganisation den Prozess der Europäischen Integration:

Einleitung

  1. Der Konvent über die Zukunft Europas gibt den Bürgern die lange erwartete Gelegenheit sich in die Debatte über die Zukunft der Europäischen Union einzubringen. Die Methode eines Konvents, der Repräsentanten der nationalen Regierungen und Parlamente, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zusammenbringt, bringt gute Voraussetzungen für eine offene und transparente Debatte. Erstmalig wird die Intergouvernementale Konferenz durch einen partizipatorischen Prozess und nicht durch eine Diskussion hinter verschlossenen Türen vorbereitet. Die Einbeziehung von Repräsentanten aus den Kandidatenländern ist ebenfalls sehr zu begrüßen.
  2. Gleichfalls wichtig erscheint die Gründung eines strukturierten Forums, um dadurch zumindest die organisierte Zivilgesellschaft in die Debatte einzubeziehen. Die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) begrüßt die Gelegenheit, sich in die Debatte einzubringen. Es besteht die Hoffnung, daß die Diskussionen im Zusammenhang mit dem Forum über eine bloß formale Debatte hinausgehen, daß klare Zeichen kommen, daß die teilnehmenden Organisationen gehört werden und daß die Teilnehmer des Forums Feed-back vom Konvent enthalten, so daß ein Dialog entsteht: In diesem Zusammenhang begrüßt die KEK die Entscheidungen einer Reihe von nationalen Regierungen, ihrerseits Fora zu gründen, in denen sie die Anliegen ihrer Bürgervertreter hören. Die KEK hat ihre Mitgliedskirchen ermutigt, sich darum zu bemühen, an diesen nationalen Fora teilzunehmen bzw. sofern keine derartigen nationalen Institutionen existieren, sich für deren Gründung einzusetzen.
  3. Es muss jedoch sichergestellt werden, daß die Beiträge vom Konvent zur Kenntnis genommen werden. Deshalb setzt sich die KEK dafür ein, daß der Konvent eine besondere Anhörung für die Kirchen und Religionsgemeinschaften organisiert. Dabei sollte im Blick sein, daß sich die Anliegen und Interessen der Kirchen und Religionsgemeinschaften auf zahlreiche Themenkomplexe beziehen und nicht auf einen spezifischen Sektor beschränkt werden können.
  4. Das vorliegende Dokument will die Eingangsanliegen der KEK zusammenfassend darstellen. Im weiteren Verlauf des Konvents werden weitere Beiträge zu spezifischen Fragestellungen folgen. Die Konferenz steht in engem Kontakt mit ihren Mitgliedskirchen. Diese werden angeregt, ihre spezifischen Anliegen gleichfalls an den Konvent zu kommunizieren, soweit sich die Gelegenheit bietet. Zu diesem Zweck hat die KEK für die Mitglieder ein Informationspaket erstellt und auf ihrer Web-Seite eine spezielle Sektion für Konventsangelegenheiten eingerichtet (http://www.cec-kek.org). Die KEK kooperiert eng mit anderen kirchlichen Einrichtungen. Die verschiedenen Beiträge zur Zukunft Europas fügen sich zu einem Gesamtbild zusammen.
  5. Für den Aufbau einer Wertegemeinschaft

  6. Der Prozess der Europäischen Integration ließ sich niemals auf die Entscheidung reduzieren, aus Effizienzgründen einige Angelegenheiten in Kooperation gemeinsam mit einer Reihe von anderen Staaten zu regeln. Effizienzgesichtspunkte stellen lediglich einen einzelnen Aspekt dar, zugleich ging es aber immer auch darum, gemeinsame Werte zu bekräftigen und bestimmte Ziele zu erreichen. Das ursprüngliche Ziel des Europäischen Einigungsprozesses bestand darin, Frieden und Stabilität in Europa zu erreichen, indem man Wirtschaftspolitiken miteinander verband und Solidarität zwischen den Völkern und Nationen schuf. Auch wenn das ursprünglichen Ziel aktuell bleibt, muss es weiterentwickelt werden. Heute ist es möglich, die Vorteile der Europäischen Integration auf das ganze Europa zu beziehen. Angesichts der Globalisierung, die positive wie negative Auswirkungen hat, besteht die Herausforderung darin, daß die Europäische Union „der Globalisierung einen ethischen Rahmen geben, d.h. sie in Solidarität und in nachhaltige Entwicklung einbetten will".
  7. Der Ausgangspunkt für KEK ist deshalb die Frage, wie die Europäische Union sowohl innerhalb ihrer jetzigen und künftigen Grenzen als auch im globalen Rahmen zu Frieden, Gerechtigkeit, Versöhnung, Solidarität und Nachhaltigkeit beitragen kann. Diese Werte werden von vielen Europäern geteilt. Auch wenn einige von anderen Einflüssen geprägt sein mögen, so sind dies doch Werte, die im Zentrum der christlichen Botschaft angesiedelt sind, und die auf einem göttlichen Einfluss beruhen. Deshalb werden die Kirchen die Ergebnisse des Konvents und der nachfolgenden Regierungskonferenz an den vorbeschriebenen Werte messen. Zugleich würden zahlreiche Kirchen aus diesem Grund die Anerkennung des geistlich-religiösen Erbes Europas und seines Beitrages zur Bildung der europäischen Werte in einer Präambel für einen Verfassungstext oder einen neuen Vertrag begrüßen. Sie möchten jedoch hervorheben, daß die sittlichen und geistigen Werte, die die Kirchen auf der Grundlage des christlichen Glaubens fördern, sich nicht auf die vorbeschriebenen Grundsätze beschränken.
  8. Die Proklamation der Grundrechtscharta der Europäischen Union zeigt, daß die Union auf gemeinsamen Werten basiert und mehr als eine funktionale Gemeinschaft sein will. Jede Art von Verfassungstext oder neuer Vertrag sollte deshalb die grundlegenden Rechte und Verantwortlichkeiten inkorporieren und dadurch bestätigen, daß die Union eine Wertegemeinschaft darstellt. Für die Kirchen ist es wichtig, daß die bestätigten Werte auch die Religionsfreiheit beinhalten, sowohl in individueller Sicht als auch für die Religionsgemeinschaften. Gleichermaßen wichtig erscheint es, daß bei einer Auflistung der Ziele und Grundlagen der Europäischen Union auch deutlich wird, daß die Union darauf hinarbeitet, ein Kontinent der Menschenrechte, der Freiheit und der Solidarität zu sein, der die Reichhaltigkeit seiner kulturellen, religiösen und philosophischen Traditionen reflektiert.
  9. Partizipation, Bürgerschaft und Demokratie

  10. Zahlreiche Menschen in den Mitgliedstaaten und Kandidatenländern der Europäischen Union mißtrauen dem politischen Leben: Diese Tatsache droht die repräsentative Demokratie zu diskreditieren und zu destablisieren. Es besteht die Notwendigkeit, daß demokratische politische Leben zu stärken und insbesondere sicherzustellen, daß die Menschen das Gefühl haben, daß ihre Sorgen gehört und ernst genommen werden. Die Europäische Union, gleich andere Ebenen des politischen Lebens, wird durch diese Situation herausgefordert.
  11. Ein Aspekt ist die organisierte Zivilgesellschaft. Im Jahre 2001 hat die Europäische Kommission das Weißbuch zum Europäischen Regieren veröffentlicht, in dem die Kommission die bedeutende Rolle der organisierten Zivilgesellschaft anerkennt und Vorschläge für Konsultationen mit der Zivilgesellschaft unterbreitet. Als Reaktion auf das Weißbuch hat die Kommission für Kirche und Gesellschaft der KEK den Zusammenhang zwischen der Diskussion um das Regieren und der Debatte über die Zukunft Europas unterstrichen. Der Bedarf für Systeme der Konsultation mit der Zivilgesellschaft und diesbezügliche Anhörungsrechte sollte in einem Verfassungsvertrag oder einer anderen neuen vertraglichen Grundlage der Europäischen Union verankert werden. Die Europäische Kommission sollte die Aufgabe erhalten, strukturierte Konsultationen und den Dialog mit der organisierten Zivilgesellschaft, den Kirchen und den Religionsgemeinschaften zu fördern.
  12. In diesem Zusammenhang erscheint es wichtig, daß die Kirchen und Religionsgemeinschaften als spezifische Akteure Erwähnung finden. Es wurde bereits erwähnt, daß die Kirchen und Religionsgemeinschaften sich nicht unmittelbar in die vorhandenen Kategorien von zivilgesellschaftlichen Akteuren einfügen. Ihr Handeln wird von Erfahrungen aus ihren Aktivitäten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene in ganz unterschiedlichen Bereichen wie Sozialpolitik, Migration, Entwicklungspolitik, Bildung und auf dem Gebiet der Seelsorge und Erfahrungen bei der Reflektion über Wertfragen geprägt. Deshalb ist die positive Anerkennung des Beitrags der Kirchen und Religionsgemeinschaften in einem neuen Vertrag oder Verfassungstext wünschenswert.
  13. Die Anerkennung der Rolle der organisierten Zivilgesellschaft vermag diejenigen zu involvieren, die in Vereinen, Organisationen und Initiativen engagiert sind. Zahlreiche Bürger sind aber nicht auf diese Art involviert und fühlen sich von der Teilnahme ausgeschlossen. Es besteht die Notwendigkeit, den Enthusiasmus dieser Menschen zurückzuerobern, damit es ihnen wieder möglich wird, sich mit den politischen Institutionen zu identifizieren. Aus diesem Grund sollte der Konvent untersuchen, wie die politischen Institutionen der Europäischen Union größere demokratische Legitimität erhalten können. Durch ihre Initiativen innerhalb der Union hat die Europäische Kommission insofern eine wichtige Pionierrolle gespielt. Dennoch wird sie – oftmals ungerechtfertiger Weise – als die nicht gewählte und nicht verantwortliche Behörde betrachtet, die den Bürgern Maßnahmen auferlegt. Eine direkte Verbindung zwischen dem Prozess der Wahlen zum Europäischen Parlament und der Nominierung des Kommissionspräsidenten könnte den Bürgern helfen, die Europäische Kommission als ein Gebilde zu betrachten, daß ihnen gegenüber verantwortlich ist und sich entsprechend mit der Kommission zu identifizieren. Derzeit ist das Europäische Parlament die einzige direkt gewählte europäische Institution und muss dementsprechend bei den Legislativprozessen auf Unionsebene eine stärkere Stimme erhalten. Mitentscheidung mit dem Ministerrat sollte deshalb die Regel werden.
  14. Transparenz und Handlungsfähigkeit sind wichtige Voraussetzungen dafür, daß sich die Menschen mit den europäischen Institutionen identifizieren können. Wenn der Ministerrat die Funktion eines Legislativorgans wahrnimmt, sollten seine Tagungen deshalb öffentlich sein. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Mangel an Transparenz im Ministerrat verleitet die Einstimmigkeitsregel zu dem Eindruck, daß der Prozess der europäischen Gesetzgebung leicht zu einem chaotischen Reigen von unklaren Kompromissen werden kann. Das wird sich mit der Zunahme an Mitgliedstaaten noch verstärken. Deshalb sollten Abstimmungen, bei denen qualifizierte Mehrheiten ausreichen, grundsätzlich das Einstimmigkeitserfordernis ablösen. Das Erfordernis der Einstimmigkeit sollte auf Grundsatz- und Verfassungsfragen beschränkt werden.
  15. Einheit, Identität und Vielfältigkeit

  16. Im Zusammenhang mit der Frage der Identität müssten zwei Punkte angesprochen werden. Zum einen besteht bei den Menschen in den Mitgliedstaaten kein besonderes Gefühl für eine europäische Identität: Sie identifizieren sich primär mit ihrer Nation, Region oder mit der lokalen Gemeinschaft. Ist es möglich, daß die Menschen ein besseres Gefühl dafür entwickeln, daß sie zur Europäischen Union gehören? Gleichzeitig haben viele Menschen das Gefühl, daß sie ihre Identität verlieren. Das ist eine der negativen Konsequenzen der Globalisierung, die bei zahlreichen Menschen zu dem Gefühl führt, daß sie keine Kontrolle mehr über ihr Schicksal haben und nur geringfügig mehr Bedeutung als Statistiken haben.
  17. Das Gefühl für eine Europäische Identität wird möglicherweise wachsen, wenn die einheitliche Europäische Währung und die Grundfreiheiten stärkere Wirkung entfalten. Diese Veränderungen werden jedoch voraussichtlich langsam verlaufen. Ein stärkerer Identitätsschub könnte von dem Gefühl ausgehen, daß die Europäische Union einen positiven Einfluss auf den Alltag hat. Zu dieser Entwicklung kann es aber nur dann kommen, wenn die Europäischen Institutionen in der Lage sind, auf die Bedürfnisse der Menschen einzugehen. Für einige Bürger würde sich das Gefühl einer europäischen Identität verstärken, wenn sie das Recht hätten, bei allen Wahlen an ihrem Wohnort mitzustimmen, statt die Beteiligung in anderen Mitgliedstaaten auf Kommunal- und Europawahlen zu beschränken. Ein größerer Identitätsschub könnte jedoch vermutlich von einer Stärkung der sozialen Dimension der Unionsbürgerschaft ausgehen. Der Beitrag wird hierauf später zurückkommen.
  18. Zunächst sind jedoch die Auswirkungen auf das derzeitige Identitätsgefühl entscheidend. Es existieren zahlreiche transnationale Fragestellungen, die europäische Lösungen verlangen, beispielsweise in den Bereichen der Außen- und Sicherheitspolitik, der Immigration, bei Fragen der Transport-, Energie- und Umweltpolitik: Er erscheint nahezu unmöglich, die Themenbereiche zu katalogisieren und auf einen Europäischen Kompetenzplan zu beschränken. Eine solche Lösung wäre zu inflexibel. Entscheidend ist, daß die Entscheidungen auf der Ebene getroffen werden, die die adaequateste Lösung liefern kann, sei es in der Gemeinde, in der Region, auf der staatlichen Ebene oder aber durch die Europäische Union. Die Entscheidungsprozesse sollten so nahe wie möglich am Individuum oder an der lokalen Gemeinschaft bleiben, damit die Menschen das Gefühl haben, daß ihre Stimmen bei den einzelnen Fragestellungen gehört werden. Der Versuchung, alle Fragen auf der europäischen Ebene zu regeln, muss widerstanden werden – ein solcher Ansatz kann kontraproduktiv sein. Detaillierte Regelungen sind oftmals wenig hilfreich, weil sie der nationalen, regionalen und lokalen Vielfalt nicht in ausreichendem Maße Rechnung tragen und damit zugleich die Stärken Europas vernachlässigen. Die Detailliertheit der Europäischen Gesetzgebung sollte nicht weiter gehen als für das Erreichen eines Zieles auf Unionsebene erforderlich. Grundsätzlich sollte die Gesetzgebung der Europäischen Union klare Prinzipien niederlegen mit Ermessen für die nationalen, regionalen und lokalen Stellen bei der Umsetzung.
  19. Ein Bereich, für den dieses Prinzip Anwendung finden sollte, ist das Staat-Kirche-Verhältnis. Erklärung Nr. 11 im Annex zum Vertrag von Amsterdam stellt klar, daß die Europäische Union den Status achtet, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und ihn nicht beeinträchtigt. In den verschiedenen Mitgliedstaaten existieren vielfältige Kirchen und Religionsgemeinschaften. Mit der Erweiterung der Union wird sich diese Vielfalt noch vergrößern. Es würde ein Zeichen zugunsten des Respekts gegenüber der Vielfalt bedeuten, wenn Erklärung Nr:11 in einen Verfassungstext oder neuen Vertrag integriert würde.
  20. Die soziale Dimension der Staatsangehörigkeit und Nachhaltigkeit

  21. Es wurde bereits die Erwartung geäußert, daß sich das Gefühl einer Europäischen Identität verstärken wird, sobald die Europäische Union klar positive Auswirkungen auf den Alltag der Menschen im Unionsgebiet entwickelt: Der Europäische Rat hat anerkannt, daß es den Menschen um „ein Konzept, das konkrete Ergebnisse zeitigt, in Gestalt von mehr Arbeitsplätzen, mehr Lebensqualität, weniger Kriminalität, eines leistungsfähigen Bildungssystems und einer besseren Gesundheitsfürsorge" geht. Die Bedeutung des Europäischen Sozialmodells und des Konzepts einer sozial- und umweltverantwortlichen Marktwirtschaft für die Zukunft der Europäischen Integration müssen hervorgehoben werden. Die Prinzipien der Solidarität und der Gemeinschaft, die für die Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahrzehnten wichtig waren, sind bedeutende Elemente dieser Konzepte. Das soziale Element würde noch verstärkt, wenn ein künftiger Verfassungstext oder Vertrag den Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung als Kernziele der Europäischen Union definierte und in den Vertrag ein spezifisches Kapitel über soziale Ausgrenzung eingefügt würde.
  22. Ein weiteres Kernelement eines künftigen Europas wird darin bestehen, das Verhältnis der Menschen zur Arbeit zu definieren. Dazu gehört nicht nur die bezahlte Arbeit, sondern das Verhältnis der Menschen zur Arbeit betrifft auch freiwillige Leistungen für die Gesellschaft, insbesondere auch den Pflegebereich. Die Union sollte den Freiwilligendienst anerkennen und einen Katalog von sozialen Rechten verankern. Dazu gehörten dann das Recht auf Arbeit, Schutz gegen Diskriminierung und soziale Ausgrenzung. Die Formulierung universeller Rechte, die Schutz gegen soziale Ausgrenzung garantieren und nicht mit bezahlter Arbeit im Zusammenhang stehen, sollte eine Priorität darstellen.
  23. Der Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (Gesundheitspflege, soziale Dienstleistungen, Bildung, etc.) muss gewährleistet werden. Diese Dienstleistungen werden weitgehend von nicht-gewinnorientierten Organisationen erbracht. Das erfordert klare Regeln über finanzielle Zuwendungen und das Verhältnis zum europäischen Wettbewerbsrecht. Nicht gewinnorientierte Organisationen, die zu Gunsten des Allgemeinwohls arbeiten und ihre Gewinne vollständig in die Weiterentwicklung der sozialen Dienstleistungen investieren, sollten nicht nach Regeln beurteilt werden, die für Wirtschaftsunternehmen geschaffen wurden. Das muss auch in dem neuen Vertrag oder Verfassungstext deutlich werden.
  24. Europas Rolle in der Welt

  25. Nach den Ausführungen in der Erklärung von Laeken will die Europäische Union einer der wichtigsten Akteure auf globaler Ebene werden. Das bedeutet mehr, als nur eine kohärente Außen- und Sicherheitspolitik zu entwickeln. Das Prozess der Globalisierung fordert, daß die Europäische Union einen Beitrag zu einem globalen Regierungssystem liefert, soweit darin auch soziale Dimensionen und der Schutz der Umwelt realisiert werden und gegenüber den marktwirtschaftlichen Kräften Gewicht erlangen. Die Möglichkeit, Strukturen und Regeln aufzubauen, die eine globale Version des europäischen Modells einer sozial- und umweltverantwortlichen Marktwirtschaft realisieren, muss dabei für die Europäische Union Priorität haben. Dabei muss das Ziel darin bestehen, ein System globaler Gerechtigkeit zu realisieren, und nicht ein System Europäischen Selbstschutzes.
  26. Die Europäische Union muss auch auf ihre nahen Nachbarn im Osten und Süden achten. Es ist wichtig, mit den Staaten im Mittelmeerraum und denjenigen Europäischen Staaten, die nicht oder noch nicht Mitglieder der Union sind, stabile und solidarische Beziehungen zu unterhalten, damit die Union von einer Zone des Friedens und der Stabilität umgeben wird. Der Konvent sollte deshalb sicherstellen, daß Wege für Konsultationen mit diesen Staaten gefunden werden, bevor der Konvent seine Arbeit abschließt. Angesichts der Aussicht, daß weitere Mitgliedstaaten des Europarates der Union beitreten werden, sollte auch das künftige Verhältnis zwischen dem Europarat und der Europäischen Union überprüft werden.
  27. Die Europäische Union muss ihre Politiken im Migrations- und Flüchtlingsbereich in einen globalen Kontext setzen. Dies ist erforderlich, nicht nur um Gerechtigkeit und Fairness für alle Gemeinschaften innerhalb der Union zu realisieren, sondern auch um globale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Eine kohärente Politik erfordert, daß Migrationspolitik mit Sozial-, Handels und Entwicklungspolitik verbunden wird. Das EU-Prinzip der Lastenteilung sollte auch auf globaler Ebene in Erwägung gezogen werden, insbesondere im Flüchtlingsbereich. Wie bereits auf dem Europäischen Gipfeltreffen in Tampere im Jahre 1999 umrissen, sollte das Prinzip der Gleichbehandlung soweit wie möglich auf Drittstaatsangehörige ausgedehnt werden. Dieser gesamte Bereich erfordert Fortschritte hin zu einer Mitentscheidung zwischen Europäischem Parlament und Ministerrat sowie Abstimmungen im Ministerrat nach dem Prinzip der qualifizierten Mehrheit.
  28. Zusammenfassung

  29. Die Kirchen haben einen doppelten Grund, die Arbeit des Konvents zu verfolgen. Zum einen haben sie den Prozess der Europäischen Integration über viele Jahre aufmerksam verfolgt. Ihre eigenen europäischen Strukturen bestätigen, daß ein integriertes Europa einen unermesslichen Beitrag zu Frieden und Versöhnung leisten kann. Es gibt eine Aufgabe in Europa und es gilt, zu globalem Frieden und Versöhnung, Solidarität und Nachhaltigkeit beizutragen. Das ist die positive Grundlage dafür, daß die Kirchen einen Beitrag zur allgemeinen Debatte liefern, unabhängig von ihren eigenen Interessen und über ihre eigenen Interessen hinaus. Ein weiterer Grund für das Engagement der Kommission für Kirche und Gesellschaft der KEK bildet die Hoffnung, daß mit dem vorliegenden ersten Beitrag zugleich klar wird, daß ein Beitrag der Kirchen auch in Zukunft erforderlich ist und daß sich die Kirchen für die Zukunft einen klaren und strukturierten Weg für ihre Beiträge wünschen.

Keith Jenkins,
Assoziierter Generalsekretär der Konferenz Europäischer Kirchen,
Director der Kommission Kirche und Gesellschaft.
Mai 2002