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Informationsblatt Nr. 2
März 2002
DER INHALT DER LAEKEN-ERKLÄRUNG
Die Laeken-Erklärung ist auf der Tagung des Europäischen Rates am 14. und 15. Dezember 2002 in Laeken (Brüssel), Belgien, angenommen worden. Sie bildet die Grundlage für den Konvent, der die Aufgabe hat, Möglichkeiten für die zukünftige Entwicklung der Europäischen Union aufzuzeigen. (Die Internet-Adresse für die Laeken-Erklärung ist: http://europa.eu.int/futurum/documents/offtext/doc151201_en.htm)
Die Erklärung ist in drei Teile gegliedert: im ersten wird beschrieben, warum sich die Europäische Union zu einer Debatte über ihre künftige Form und Gestalt aufmacht. Er beginnt mit einem kurzen Überblick über die Entwicklung der EU seit ihren Anfängen bis zu dem bevorstehenden Beitritt der neuen Mitgliedstaaten. Hier heißt es: „Endlich ist Europa auf dem Weg, ohne Blutvergießen zu einer großen Familie zu werden - eine grundlegende Neuordnung
Kurz, der Bürger verlangt ein klares, transparentes, wirksames, demokratisch bestimmtes gemeinschaftliches Konzept, ein Konzept, das Europa zu einem Leuchtfeuer werden läßt, das für die Zukunft der Welt richtungweisend sein kann, ein Konzept, das konkrete Ergebnisse zeitigt, in Gestalt von mehr Arbeitsplätzen, mehr Lebensqualität, weniger Kriminalität, eines leistungsfähigen Bildungssystems und einer besseren Gesundheitsfürsorge. Es steht außer
Weiter geht es dann in der Erklärung mit einem zweiten Teil, in dem die Herausforderungen und möglichen Bereiche für eine Reform in einer erneuerten Union im Einzelnen aufgeführt werden. Dabei werden die vier Themen aus der Erklärung, die dem Vertrag von Nizza beigefügt war, aufgegriffen, weiter entwickelt und neu formuliert, konkretere Fragen gestellt und diese unter folgenden, breiter gefaßten Überschriften zusammen gefaßt:
Eine bessere Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten in der Europäischen Union:
In diesem Teil wird klarer und einleuchtender dargestellt, was von der Union, von den Mitgliedstaaten und gegebenenfalls von den Regionen geleistet werden muß. Dabei wird auch die Frage nach dem Wirken des Grundsatzes der Subsidiarität gestellt. All dies führt zu der Frage, ob es zu einer Neuverteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Ebenen kommen sollte, um die erwünschten Ziele so wirksam wie möglich zu erreichen. Es wird auch gefragt, inwieweit di
Vereinfachung der Instrumente der Union:
Hier geht es um die Komplexität der in der Union benutzten Rechtsinstrumente und ob diese vereinfacht und transparenter gemacht werden können. Insbesondere wird die Möglichkeit erwähnt, „häufiger auf die Rahmengesetzgebung zurückzugreifen, die den Mitgliedstaaten mehr Spielraum zur Erreichung der politischen Ziele bietet".
Mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz in der Europäischen Union:
In diesem Teil wird das Verhältnis der EU zu den staatlichen Parlamenten behandelt und nach der demokratischen Legitimität, Vollmacht und Transparenz der verschiedenen EU-Institutionen gefragt - z. B. wie der Präsident der Europäischen Kommission ernannt oder gewählt werden sollte, wie die Rolle des Europäischen Parlaments und die Möglichkeit zu häufigeren gemeinsamen Entscheidungen zwischen Parlament und Rat, der rotationsmäßige Wechsel der Pr&
Der Weg zu einer Verfassung für die europäischen Bürger:
In diesem Teil wird zunächst nach der Aufrechterhaltung der drei Säulen der Union gefragt. Sollten die beiden zwischenstaatlichen Strukturen trotz der überstaatlichen Natur der Europäischen Gemeinschaft beibehalten werden? Zweitens wird gefragt, ob die Verträge in einen grundlegenden oder Basistext und einen weiteren Teil, der sich mit untergeordneten Themen befaßt und leichter geändert werden könnte, unterteilt werden sollten. Drittens wird gefragt, ob d
Im dritten Teil der Erklärung wird festgelegt, wie die Debatte weiter gehen soll. Wie vorgesehen, wird der „Konvent zur Zukunft Europas" am 28. Februar 2002 einberufen. Er soll ein Jahr lang arbeiten und einen Bericht erstellen, der erste Antworten auf die vorher beschriebenen Themenbereiche gibt. Wenn Empfehlungen konsensfähig sind, soll dies angegeben werden, andernfalls die möglichen Optionen mit der Zahl der befürwortenden Stimmen. Dieser Bericht wird dann im Jahr 2003 de
Der frühere französische Präsident, Valéry Giscard d'Estaing, wurde zum Vorsitzenden und zwei weitere ehemalige Ministerpräsidenten, Giuliano Amato (Italien) und Jean-Luc Dehaene (Belgien) zu stellvertretenden Vorsitzenden ernannt. Außerdem werden dem Konvent angehören:
-ein Vertreter der Regierung jedes Mitgliedstaats;
-zwei Vertreter jedes Landesparlaments;
-sechzehn Mitglieder des Europäischen Parlaments;
-zwei Vertreter der Europäischen Kommission.
Die Länder, die zur Zeit über ihre Mitgliedschaft verhandeln, werden gleichermaßen wie die Mitgliedstaaten vertreten sein (d.h. eine Person aus der Regierung und zwei aus dem staatlichen Parlament); ihre Vertreter können jedoch keinen Konsens unter den anderen Vertretern blockieren (die Mitglieder des Konvents sind im Informationsblatt 6 aufgelistet).
Das Präsidium wird aus dem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten, den Vertretern der Regierungen, die während des Konvents die EU-Präsidentschaft inne haben (Spanien, Dänemark und Griechenland), zwei Vertreter von staatlichen Parlamenten, zwei Vertretern des Europäischen Parlaments und zwei von der Europäischen Kommission bestehen.
Als Beobachter werden Mitlieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen, sowie der Europäische Bürgerbeauftragter dabei sein. Die Vorsitzenden des Gerichtshofes und des Rechnungsprüfungshofes können zu den Sitzungen des Konvents eingeladen werden. Alle Verhandlungen sind öffentlich, und die offiziellen Dokumente werden in allen elf Arbeitssprachen der EU erhältlich sein.
Es ist geplant, ein Forum für Organisationen einzurichten, die die Zivilgesellschaft vertreten „(Sozialpartner, Wirtschaftskreise, Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen etc)". Es ist gedacht als :
ein strukturiertes Netz von Organisationen, die regelmäßig über die Arbeiten des Konvents unterrichtet werden. Ihre Beiträge werden in die Debatte einfließen. Diese Organisationen können nach vom Präsidium festzulegenden Modalitäten zu besonderen Themen gehört oder konsultiert werden.
Kirchen und religiöse Gremien werden nicht gesondert erwähnt, aber es kann davon ausgegangen werden, daß sie in die Kategorie von „Nichtregierungsorganisationen" oder „etc" fallen. Einzelheiten über die Arbeitsweise des Forums sind in den Blättern 4 und 5 enthalten.
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