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Informationsblatt Nr. 4

März 2002

WIE DIE KEK AN DEM KONVENT MITARBEITEN WIRD

Durch die Büros der Kommission Kirche und Gesellschaft in Brüssel und Straßburg hat die KEK eine eingehende Erfahrung in der Begleitung und Beziehung zu den Institutionen der Europäischen Union. Diese baut auf der dreißigjährigen Existenz der Europäischen Ökumenischen Kommission für Kirche und Gesellschaft auf, die Anfang 1999 mit der KEK fusioniert hat.

Das von den EU-Mitgliedstaaten gewählte System zur Diskussion über die Zukunft der Union und die Ausarbeitung von Änderungen zu den Verträgen bietet eine einmalige Gelegenheit zu einer öffentlichen Debatte in und zwischen den Mitgliedstaaten der EU und darüber hinaus bezüglich des Zwecks der europäischen Einigung und den Mitteln zur Umsetzung. Dennoch ist es wichtig, daß Beziehungen zu diesem Prozeß hergestellt werden, wenn er nicht für vi

Zunächst wird die KEK verfolgen, was in dem Konvent vor sich geht, indem sie an den Sitzungen teilnimmt und die wichtigen Unterlagen liest. Dabei werden ihr eine kleine Zahl von Mitgliedkirchen, die ein Büro in Brüssel haben, in Brüssel ansässige kirchliche Organisationen und die Zusammenarbeit mit der Kommission der Bischofskonferenzen in der Europäischen Gemeinschaft (COMECE) helfen.

Wenn es wichtige Entwicklungen im Leben des Konvents gibt, wird sie die Mitgliedkirchen durch die Bereitstellung von neuen Informationsblättern und Dokumentation informieren. Außerdem wird sie auf die Möglichkeit aufmerksam machen, die Ereignisse im Internet mitzuverfolgen. Ein besonderer Teil der KEK-Website wird dem Konventprozeß gewidmet sein.

Die KEK wird sich auch an dem Forum beteiligen, das vom Konvent eingerichtet wird. Dabei handelt es sich um ein virtuelles Forum, das im Internet zugänglich ist; der Zugang dazu ist über die Website „Futurum" möglich: http://europa.eu.int/futurum.

Zweitens wird sie einige der Themen des Konvents durch die Aktivitäten ihrer Arbeitsgruppen aufgreifen; drei von ihnen haben ein besonderes Interesse an dem Prozeß.

Die Arbeitsgruppe über den europäischen Integrationsprozeß befaßt sich mit allen Aspekten der Integration, auch dem Beitritt der neuen Mitglieder zur EU. Sie hat die Frage der Reform der Institutionen seit vielen Jahren mitverfolgt und war für die Gestaltung der Broschüre Die Kirchen und die europäische Integrationsprozeß verantwortlich, die im Juni 2001 an alle Mitgliedkirchen geschickt worden war und in dem Informationspaket über den Konventproze

Bemerkungen zu den Themen, die von der Arbeitsgruppe über den europäischen Integrationsprozeß behandelt werden, sollten an den Sekretär der AG geschickt werden:

Rev. Dr. Peter Pavlovic,

Kommission Kirche und Gesellschaft,

Rue Joseph II, 174 B-1000 Brüssel

Tel: 00 32 2 234 68 33; fax: 00 32 2 231 14 13

Email: ppt@cec-kek.be

Die Arbeitsgruppe über die EU-Gesetzgebung hat die Aufgabe, die Auswirkung der europäischen Gesetzgebung auf die Kirchen zu untersuchen und ihre Anliegen in allem zu vertreten, was eine Beziehung zum kirchlichen Leben haben könnte. Im Zusammenhang mit dem Konvent und der Regierungskonferenz wird diese Arbeitsgruppe vor allem prüfen, welcher Bezug zur Religion in der Präambel in einem neuen Vertrag oder einer Verfassung enthalten sein sollte, wie die Erklärung ü

Bemerkungen zu den von der Arbeitsgruppe über die EU-Gesetzgebung behandelten Themen sollten an die Sekretärin der Gruppe geschickt werden:

OKRin Sabine von Zanthier,

Büro der Evangelischen Kirche in Deutschland,

Rue Joseph II 166 B-1000 Brüssel

Tel: 00 32 2 230 13 69; fax: 00 32 2 280 01 08;

e-mail: sabinevonzanthier@advalvas.be

Die Arbeitsgruppe über Menschenrechte und Religionsfreiheit ist für die Arbeit der Kommission zu diesen beiden Themen verantwortlich. In Bezug auf den Konvent wird sie sich auf die mögliche Einarbeitung der Charta für Grundrechte in den Vertrag oder die zukünftige Verfassung und auf eine mögliche Revision der Charta konzentrieren, u.a. auch auf den Einbezug der kollektiven Dimension von Religionsfreiheit.

Außerdem möchte die AG eine Liste von Experten in den Mitgliedkirchen zu den verschiedenen Aspekten der Charta (z.B. Bioethik, Religionsfreiheit, soziale Aspekte etc.) zusammenstellen. Diese Personen könnten dann angesprochen werden, wenn konkrete Themen während des Konventprozesses wichtig werden.

Bemerkungen zu den Themen, die von der AG für Menschenrechte und Religionsfreiheit behandelt werden, sollten an den Sekretär der AG geschickt werden:

Pfr. Richard Fischer,

Kommission Kirche und Gesellschaft,

8, Rue du Fossé des Treize F-67000 Straßburg

Tel: 00 33 388 15 27 60; fax: 00 33 388 15 27 61

Email: eeccs@media-net.fr

Eine Stabgruppe, die aus den Sekretären der Arbeitsgruppen und dem Direktor der Kommission besteht, wird den Prozeß überwachen, die Bemerkungen der Arbeitsgruppen koordinieren und sich mit den eher allgemeinen Fragen befassen. Wenn nötig, wird sie Kontakte mit dem Exekutivausschuß der Kommission aufnehmen. Das KEK-Büro in Brüssel wird auch direkte Verbindungen zu den in Brüssel ansässigen Kirchen und kirchlichen Organisationen (einschließlich

Bemerkungen zu dem Konventprozeß, die sich nicht direkt auf die Arbeit einer der Arbeitsgruppen beziehen oder allgemeiner Natur sind (siehe Blatt 5), sollten an den Direktor Keith Jenkins geschickt werden:

Kommission Kirche und Gesellschaft der KEK,

Rue Joseph II, 174 B-1000 Brüssel

Tel: 00 32 2 234 68 38; fax: 00 32 2 231 14 13

Email: conventionlink@cec-kek.be

Note: Diese E-mail-Adresse ist nur für Bemerkungen zum Konventprozeß bestimmt und sollte nicht aus anderen Gründen gebraucht werden.