CONFERENCE OF EUROPEAN CHURCHES
CONFERENCE DES EGLISES EUROPEENNES
KONFERENZ EUROPAEISCHER KIRCHEN


MITTEILUNGEN



M. Guy Verhofstadt
Cabinet du Premier Ministre
Rue de la Loi, 16
B-1000 Brüssel, Belgien

Fax: 0032 2 512 6954/511 5021

Paris/Genf, 13. Dezember 2001



Sehr geehrter Herr Verhofstadt,

Im Namen der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), der über 120 Kirchen protestantischer, orthodoxer, anglikanischer und altkatholischer Tradition aus ganz Europa angehören, schreiben wir Ihnen angesichts der bevorstehenden Tagung des Rates der Europäischen Union in Laeken. Wir möchten Ihnen und allen anderen an dieser Tagung teilnehmenden europäischen Führungskräften versichern, dass unserer Gebete und guten Wünsche Sie begleiten werden, wenn Sie über Angelegenheiten beraten, die für das Wohlergehen der Völker in Europa und in der ganzen Welt von grösster Bedeutung sind. Sie haben vom Direktor unserer Kommission für Kirche und Gesellschaft bereits ein Schreiben zur Laeken-Erklärung erhalten.

Wir richten dieses zweite Schreiben an Sie im Wissen darum, dass Ihre Tagung zum Zeitpunkt einer schweren internationalen Krise stattfindet, die sich aus den grauenhaften Anschlägen vom 11. September in den Vereinigten Staaten, der militärischen Reaktion der Vereinigten Staaten und anderer Länder auf diese Ereignisse und dem sich verschärfenden Konflikt in Israel-Palästina ergeben hat. Zusammen mit anderen kirchlichen Organisationen und religiösen Gemeinschaften in der ganzen Welt haben wir die Angriffe vom 11. September auf unschuldige Menschen beklagt. Wir haben zugleich unsere Solidarität mit den Opfern zum Ausdruck gebracht und bekräftigt, dass die Übeltäter im Rahmen des Völkerrechts vor Gericht gebracht werden müssen.

Wir beobachten mit tiefer Besorgnis den Fortgang der Ereignisse und möchten uns insbesondere im Blick auf zwei wichtige Anliegen an Sie und die anderen führenden Vertreter/innen der EU-Regierungen wenden.

Erstens sind wir stark darüber beunruhigt, dass die Regierung der Vereinigten Staaten und anderen Staaten anscheinend beabsichtigen, den militärischen „Krieg gegen den Terrorismus" über Afghanistan hinaus auf andere Länder auszuweiten. Für eine solche Politik gibt es unserer Auffassung nach nicht einmal im Rahmen jener Auffassung in der Tradition der christlichen Ethik, die unter bestimmten Umständen einen „gerechten Krieg" erlaubt, eine moralische Rechtfertigung, noch ist sie im Rahmen des Völkerrechts oder der Charta der Vereinten Nationen als berechtigt geboten. Sie wird nicht nur mit schwerwiegenden humanitären Gefahren verbunden sein, sondern einen weiteren Schritt bedeuten in der Nichtachtung internationaler Verhaltensregeln zugunsten derjenigen, die bereits die wirtschaftlich und militärisch Mächtigsten in der Welt sind. Durch unsere engen Kontakte mit christlichen Gemeinschaften im Mittleren Osten und in Asien ist uns deutlich bewusst, wie tief in diesen Teilen der Welt die starken Ressentiments bei vielen gehen, die selbst beklagen, was am 11. September geschehen ist, aber glauben, dass das, was jetzt erwogen wird, allein durch die Interessen der Vereinigten Staaten und auf Kosten der Armen in der Welt bestimmt wird. Vor allem zeigt sich nicht, dass die jetzt im „Krieg gegen den Terrorismus" eingesetzten Energien und Ressourcen eine Entsprechung finden durch ein Engagement zur Bekämpfung der elementaren Ungerechtigkeit und Ungleichheit, der Armut und der Ausbeutung, die zu den Grundursachen gehören, die als Nährboden für terroristische Gewalt dienen.

Wir bitten daher dringend darum, dass die Länder der Europäischen Union die Gelegenheit der Tagung in Laeken nutzen, um zum Abschluss der jetzigen Präsidentschaft zu unterstreichen, wie wichtig es ist, eine weitere Ausweitung des „Kriegs gegen den Terrorismus" mit militärischen Mitteln zu verhindern und die Notwendigkeit hervorzuheben, nach Lösungen zu suchen für diesen Komplex von Problemen, die die Bedingungen schaffen, unter denen terroristische Organisationen und Netzwerke gedeihen und die Menschen anziehen können, die bereit sind, Gewalt anzuwenden.

Zweitens stellen wir angesichts des „Krieges gegen den Terrorismus" eine wachsende Bedrohung der Grundrechte fest, sogar innerhalb der Europäischen Union. Regierungen haben offenkundig das Recht und die Pflicht, die Sicherheit ihrer Bürger und Bürgerinnen soweit wie möglich zu sichern. Gleichzeitig meinen wir, dass eine vermutete Bedrohung der Sicherheit nicht als Vorwand genommen werden sollte, Menschenrechte, die in bestehenden Gesetzen und Konventionen verankert sind, zu untergraben. Wir sind besonders beunruhigt über die Beeinträchtigung von Rechten auf Freiheit und Sicherheit für Einzelpersonen und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, wie auch über die Auswirkungen von Massnahmen zur Überwachung und zum Datenaustausch ohne angemessenen Rechtsanspruch im Blick auf Achtung der Privatsphäre und des Familienbereichs. Solche Massnahmen könnten sehr wohl auch Auswirkungen auf die Religionsfreiheit haben, falls sie den Schutz des Beichtgeheimnisses beeinträchtigen. Versuche einiger EU-Mitgliedsstaaten, die Ereignisse des 11. Septembers zu benutzen, um sich von den Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (Artikel 15 der Konvention) zu lösen, geben ein schlechtes Beispiel für Präzedenzfälle, die unverhältnismässig sind.

Wir bitten daher den Rat der Europäischen Union nachdrücklich, dafür zu sorgen, dass bei allen Massnahmen, die von der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung des Terrorismus nach Artikel 29ff des EU-Vertrages getroffen werden, die volle Wahrung der Menschenrechte sichergestellt wird gemäss der Charta der Grundrechte und Artikel 6 (1 und 2) des Vertrags der Europäischen Union, insbesondere das Recht auf Freiheit der Einzelperson, Achtung des Privat- und Familienlebens, Recht auf faires Gerichtsverfahren und Freiheit des Gewissens, der Religion und der Überzeugung.

Ausserdem möchten wir Sie aufmerksam machen auf den zunehmenden allgemeinen Argwohn gegenüber Flüchtlingen und Asylanten. Ein allgemeiner Argwohn kann nie ein legitimer Grund für Massnahmen sein, die die Rechte einer bestimmen Gruppe in der Gesellschaft beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang möchten wir erinnern an Artikel 3 der Europäischen Konvention der Menschenrechte, die vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof dahingehend interpretiert worden ist, dass sie den Unterzeichnerstaaten untersagt, eine Person an einen Ort zurückzuschicken, wo sie „Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt" würde.

Dass wir uns in diesen Angelegenheiten an Sie wenden, entspricht den langjährigen Anliegen und Bestrebungen der KEK in den Bereichen von Frieden, Gerechtigkeit und Menschenrechten. Nicht zuletzt wollen wir in der jetzigen kritischen Situation auch die Verpflichtungen der Charta Oecumenica: Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa zum Tragen bringen, die im April dieses Jahres von der KEK und dem Rat der Europäischen Bischofskonferenzen verabschiedet wurde. Zu dieser Charta gehört die Verpflichtung, „sich zu engagieren für eine Friedensordnung auf der Grundlage gewaltfreier Konfliktlösungen" und die Anerkennung, dass „zur Versöhnung gehört es, die soziale Gerechtigkeit in und unter allen Völkern zu fördern."

Wir danken Ihnen für die Beachtung unserer Anliegen und hoffen, dass Sie in Laeken eine positive und fruchtbare Tagung haben werden.

Mit hochachtungsvollen Grüssen und guten Wünschen,

S.E. Metropolit
Jérémie Caligiorgis
Präsident
Revd Dr Keith Clements
Generalsekretär