|
MITTEILUNGEN
|
M. Guy Verhofstadt
Cabinet du Premier Ministre
Rue de la Loi, 16
B-1000 Brüssel, Belgien
Fax: 0032 2 512 6954/511 5021
Paris/Genf, 13. Dezember 2001
|
Sehr geehrter Herr Verhofstadt,
Im Namen der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), der über 120 Kirchen protestantischer,
orthodoxer, anglikanischer und altkatholischer Tradition aus ganz Europa angehören, schreiben wir
Ihnen angesichts der bevorstehenden Tagung des Rates der Europäischen Union in Laeken. Wir
möchten Ihnen und allen anderen an dieser Tagung teilnehmenden europäischen Führungskräften
versichern, dass unserer Gebete und guten Wünsche Sie begleiten werden, wenn Sie über
Angelegenheiten beraten, die für das Wohlergehen der Völker in Europa und in der ganzen Welt von
grösster Bedeutung sind. Sie haben vom Direktor unserer Kommission für Kirche und Gesellschaft
bereits ein Schreiben zur Laeken-Erklärung erhalten.
Wir richten dieses zweite Schreiben an Sie im Wissen darum, dass Ihre Tagung zum Zeitpunkt einer
schweren internationalen Krise stattfindet, die sich aus den grauenhaften Anschlägen vom 11.
September in den Vereinigten Staaten, der militärischen Reaktion der Vereinigten Staaten und anderer
Länder auf diese Ereignisse und dem sich verschärfenden Konflikt in Israel-Palästina ergeben hat.
Zusammen mit anderen kirchlichen Organisationen und religiösen Gemeinschaften in der ganzen Welt
haben wir die Angriffe vom 11. September auf unschuldige Menschen beklagt. Wir haben zugleich
unsere Solidarität mit den Opfern zum Ausdruck gebracht und bekräftigt, dass die Übeltäter im
Rahmen des Völkerrechts vor Gericht gebracht werden müssen.
Wir beobachten mit tiefer Besorgnis den Fortgang der Ereignisse und möchten uns insbesondere im
Blick auf zwei wichtige Anliegen an Sie und die anderen führenden Vertreter/innen der EU-Regierungen wenden.
Erstens sind wir stark darüber beunruhigt, dass die Regierung der Vereinigten Staaten und anderen
Staaten anscheinend beabsichtigen, den militärischen „Krieg gegen den Terrorismus" über Afghanistan
hinaus auf andere Länder auszuweiten. Für eine solche Politik gibt es unserer Auffassung nach nicht
einmal im Rahmen jener Auffassung in der Tradition der christlichen Ethik, die unter bestimmten
Umständen einen „gerechten Krieg" erlaubt, eine moralische Rechtfertigung, noch ist sie im Rahmen
des Völkerrechts oder der Charta der Vereinten Nationen als berechtigt geboten. Sie wird nicht nur mit
schwerwiegenden humanitären Gefahren verbunden sein, sondern einen weiteren Schritt bedeuten in
der Nichtachtung internationaler Verhaltensregeln zugunsten derjenigen, die bereits die wirtschaftlich
und militärisch Mächtigsten in der Welt sind. Durch unsere engen Kontakte mit christlichen
Gemeinschaften im Mittleren Osten und in Asien ist uns deutlich bewusst, wie tief in diesen Teilen der
Welt die starken Ressentiments bei vielen gehen, die selbst beklagen, was am 11. September
geschehen ist, aber glauben, dass das, was jetzt erwogen wird, allein durch die Interessen der
Vereinigten Staaten und auf Kosten der Armen in der Welt bestimmt wird. Vor allem zeigt sich nicht,
dass die jetzt im „Krieg gegen den Terrorismus" eingesetzten Energien und Ressourcen eine
Entsprechung finden durch ein Engagement zur Bekämpfung der elementaren Ungerechtigkeit und
Ungleichheit, der Armut und der Ausbeutung, die zu den Grundursachen gehören, die als Nährboden
für terroristische Gewalt dienen.
Wir bitten daher dringend darum, dass die Länder der Europäischen Union die Gelegenheit der
Tagung in Laeken nutzen, um zum Abschluss der jetzigen Präsidentschaft zu unterstreichen, wie
wichtig es ist, eine weitere Ausweitung des „Kriegs gegen den Terrorismus" mit militärischen Mitteln
zu verhindern und die Notwendigkeit hervorzuheben, nach Lösungen zu suchen für diesen Komplex von
Problemen, die die Bedingungen schaffen, unter denen terroristische Organisationen und Netzwerke
gedeihen und die Menschen anziehen können, die bereit sind, Gewalt anzuwenden.
Zweitens stellen wir angesichts des „Krieges gegen den Terrorismus" eine wachsende Bedrohung der
Grundrechte fest, sogar innerhalb der Europäischen Union. Regierungen haben offenkundig das Recht
und die Pflicht, die Sicherheit ihrer Bürger und Bürgerinnen soweit wie möglich zu sichern.
Gleichzeitig meinen wir, dass eine vermutete Bedrohung der Sicherheit nicht als Vorwand genommen
werden sollte, Menschenrechte, die in bestehenden Gesetzen und Konventionen verankert sind, zu
untergraben. Wir sind besonders beunruhigt über die Beeinträchtigung von Rechten auf Freiheit und
Sicherheit für Einzelpersonen und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, wie auch über die
Auswirkungen von Massnahmen zur Überwachung und zum Datenaustausch ohne angemessenen
Rechtsanspruch im Blick auf Achtung der Privatsphäre und des Familienbereichs. Solche Massnahmen
könnten sehr wohl auch Auswirkungen auf die Religionsfreiheit haben, falls sie den Schutz des
Beichtgeheimnisses beeinträchtigen. Versuche einiger EU-Mitgliedsstaaten, die Ereignisse des 11.
Septembers zu benutzen, um sich von den Verpflichtungen der Europäischen
Menschenrechtskonvention (Artikel 15 der Konvention) zu lösen, geben ein schlechtes Beispiel für
Präzedenzfälle, die unverhältnismässig sind.
Wir bitten daher den Rat der Europäischen Union nachdrücklich, dafür zu sorgen, dass bei allen
Massnahmen, die von der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten zur Bekämpfung des
Terrorismus nach Artikel 29ff des EU-Vertrages getroffen werden, die volle Wahrung der
Menschenrechte sichergestellt wird gemäss der Charta der Grundrechte und Artikel 6 (1 und 2) des
Vertrags der Europäischen Union, insbesondere das Recht auf Freiheit der Einzelperson, Achtung des
Privat- und Familienlebens, Recht auf faires Gerichtsverfahren und Freiheit des Gewissens, der
Religion und der Überzeugung.
Ausserdem möchten wir Sie aufmerksam machen auf den zunehmenden allgemeinen Argwohn
gegenüber Flüchtlingen und Asylanten. Ein allgemeiner Argwohn kann nie ein legitimer Grund für
Massnahmen sein, die die Rechte einer bestimmen Gruppe in der Gesellschaft beeinträchtigen. In
diesem Zusammenhang möchten wir erinnern an Artikel 3 der Europäischen Konvention der
Menschenrechte, die vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof dahingehend interpretiert worden
ist, dass sie den Unterzeichnerstaaten untersagt, eine Person an einen Ort zurückzuschicken, wo sie
„Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt" würde.
Dass wir uns in diesen Angelegenheiten an Sie wenden, entspricht den langjährigen Anliegen und
Bestrebungen der KEK in den Bereichen von Frieden, Gerechtigkeit und Menschenrechten. Nicht
zuletzt wollen wir in der jetzigen kritischen Situation auch die Verpflichtungen der Charta
Oecumenica: Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa zum
Tragen bringen, die im April dieses Jahres von der KEK und dem Rat der Europäischen
Bischofskonferenzen verabschiedet wurde. Zu dieser Charta gehört die Verpflichtung, „sich zu
engagieren für eine Friedensordnung auf der Grundlage gewaltfreier Konfliktlösungen" und die
Anerkennung, dass „zur Versöhnung gehört es, die soziale Gerechtigkeit in und unter allen Völkern zu
fördern."
Wir danken Ihnen für die Beachtung unserer Anliegen und hoffen, dass Sie in Laeken eine positive und fruchtbare Tagung haben werden.
Mit hochachtungsvollen Grüssen und guten Wünschen,
S.E. Metropolit
Jérémie Caligiorgis
Präsident
| Revd Dr Keith Clements
Generalsekretär |
|