Schlussdokumente

Tagesordnung
Protokoll
Brief an die Kirchen
Bericht des Ausschusses für öffentliche Angelegenheiten
Bericht des Weisungsausschusses für Grundsatzfragen
Bericht aus den Sektionen
Finanzbericht

Einleitung
Ein erzählender Bericht
Ansprachen
Predigten
Schlussdokumente
Verschiedene Dok.
Liste der Teilnehmenden
Mitgliedskirchen und
   assoziierte Organisationen

Photos (1)
Photos (2)
Adressen und Webseite
 





















 

 

TAGESORDNUNG DER VOLLVERSAMMLUNG


1. Eröffnung

Der Vorsitzende des Zentralausschusses eröffnet die Versammlung. Grussbotschaften von verschiedenen örtlichen kirchlichen und staatlichen WürdenträgerInnen werden entgegengenommen. Für die Vollversammlung eingegangene Grüsse und Botschaften werden jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt während der Vollversammlung verlesen.

2. Vorstellung neuer Mitgliedskirchen

Seit der 11. Vollversammlung haben sich 6 Kirchen der Gemeinschaft der KEK angeschlossen. An dieser Stelle werden VertreterInnen aus diesen Kirchen vorgestellt und während der Abendandacht willkommen geheissen.

3. Vorstellung neuer Assoziierter Organisationen

Seit der 11. Vollversammlung haben 15 ökumenische Organisationen den Status einer Assoziierten Organisation bei der KEK bekommen. Sie werde an dieser Stelle vorgestellt und während der Abendandacht willkommen geheissen.

4. Wahl der StimmzählerInnen

Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Zentralausschuss wählt die Vollversammlung fünf (5) StimmzählerInnen.

5. Wahl des Beglaubigungsausschusses

Auf Vorschlag des Zentralausschusses wählt die Vollversammlung den aus fünf (5) Mitgliedern bestehenden Beglaubigungsausschuss. Der Ausschuss wählt seine eigenen AmtsträgerInnen.

6. Wahl der AmtsträgerInnen der Vollversammlung

Es müssen ein/e Vorsitzende/r und und zwei stellvertretende Vorsitzende der Vollversammlung gewählt werden. Der Vorsitzende des Zentralausschusses oder einer/eine seiner beiden StellvertreterInnen gibt die vom Zentralausschuss gemachten Nominierungen bekannt, über die die Vollversammlung abstimmt. Die KandidatInnen müssen Mitglieder der Vollversammlung sein. Eine/r der StellvertreterInnen darf dem Zentralausschusses angehören.

7. Ernennung von BeraterInnen für Verfahrensfragen

Auf Vorschlag des/derVorsitzenden werden zwei Personen ernannt, die dafür sorgen, dass die Vollversammlung nach den gesetzlichen Regeln und Statuten handelt.

8. Annahme der Tagesordnung

Der Vollversammlung wird die Tagesordnung zur Annahme vorgelegt.

9. Annahme der Geschäftsordnung

Möglicherweise wird der Zentralausschuss einen Vorschlag zur Änderung bzw. Hinzufügung im Blick auf Konsensentscheidung einbringen.

10. Ernennung des Nominierungsausschusses

Dieser Ausschuss macht Vorschläge für die Mitgliedschaft im Finanzausschuss, im Weisungsausschuss für Grundsatzfragen, im Ausschuss für Öffentliche Angelegenheiten und im zukünftigen Zentralausschuss.

11. Ernennung der Vorsitzenden und BerichterstatterInnen der

Sektionen

Die Vollversammlung unterteilt sich in vier (4) Sektionen, für die jeweils ein/e

Vorsitzende und ein/e BerichterstatterIn ernannt werden.

12. Ernennung der Ausschüsse

1. Finanzausschuss

macht Vorschläge zur Finanzpolitik der KEK

 

2. Weisungsausschuss für Grundsatzfragen

macht Vorschläge für die zukünftige Entwicklung der KEK

3. Ausschuss für Öffentliche Angelegenheiten

befasst sich mit möglichen Erklärungen der Vollversammlung und unterbreitet der Vollversammlung Entwürfe und Vorschläge zur Annahme.

13. Bericht des Vorsitzenden des Zentralausschusses

Dazu gehört eine Prüfung des Berichts über die Periode zwischen Graz und Trondheim, der Rechenschaft über die Arbeit der Sekretariate seit 1997 ablegt. Diese wird in zwei Teilen behandelt : 1. durch den Vorsitzenden und 2. durch Diskussion in den Sektionen.

14. Bericht des Beglaubigungsausschusses

Der Bericht sollte von der Vollversammlung entgegengenommen werden.

15. Bericht des Generalsekretärs und der Programmsekretariate

16. Plenarvortrag und Aussprache über das Thema der Vollversammlung: „Jesus Christus heilt und versöhnt – Unser Zeugnis in Europa“ mit anschliessenden Anhörungen über verschiedene Aspekte des Themas und seiner Herausforderungen an die Kirchen.

17. Plenarvortrag über die Charta Oecumenica

18. Plenarprogramm der Jugend

19. Plenarprogramm über Europa

20. Bericht des Nominierungsausschusses

Erster Bericht: (Montag, 30. Juni)

Vorlegung der Liste der vorgeschlagenen Personen für den neuen Zentralausschuss

Zweiter Bericht: Revidierte Liste und Wahl

21. Bericht des Ausschusses für Öffentliche Angelegenheiten

Über alle zu veröffentlichenden Erklärungen wird einzeln nach Vorlage und/oder Abänderung durch die Vollversammlung abgestimmt.

22. Bericht des Finanzausschusses

Die Vollversammlung wird gebeten, über einen Rahmen für die Haushalte der KEK für die nächste Arbeitsperiode abzustimmen.

23. Bericht des Weisungsausschusses für Grundsatzfragen

Über diesen Bericht muss die Vollversammlung abstimmen.

24. Zukünftige Beziehungen zwischen der KEK und der Kommission der Kirchen für Migranten in Europa (KKME)

Dies kann mit Änderungen der Ausführungsbestimmungen verbunden sein.

25. Bericht über die Arbeit der Sektionen

Ein kurzer mündlicher Bericht soll von jeder Sektion gegeben werden. Ein schriftlicher Bericht von jeder Sektion wird im Bericht der Vollversammlung veröffentlicht.

26. Schlussformalitäten