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TAGESORDNUNG
DER VOLLVERSAMMLUNG
1.
Eröffnung
Der
Vorsitzende des Zentralausschusses
eröffnet die Versammlung.
Grussbotschaften von verschiedenen
örtlichen kirchlichen und
staatlichen WürdenträgerInnen
werden entgegengenommen. Für die
Vollversammlung eingegangene
Grüsse und Botschaften werden
jetzt oder zu einem späteren
Zeitpunkt während der
Vollversammlung verlesen.
2.
Vorstellung neuer
Mitgliedskirchen
Seit
der 11. Vollversammlung haben sich
6 Kirchen der Gemeinschaft der KEK
angeschlossen. An dieser Stelle
werden VertreterInnen aus diesen
Kirchen vorgestellt und während
der Abendandacht willkommen
geheissen.
3.
Vorstellung neuer Assoziierter
Organisationen
Seit
der 11. Vollversammlung haben 15
ökumenische Organisationen den
Status einer Assoziierten
Organisation bei der KEK bekommen.
Sie werde an dieser Stelle
vorgestellt und während der
Abendandacht willkommen
geheissen.
4.
Wahl der
StimmzählerInnen
Auf
Vorschlag des Vorsitzenden des
Zentralausschuss wählt die
Vollversammlung fünf (5)
StimmzählerInnen.
5.
Wahl des
Beglaubigungsausschusses
Auf
Vorschlag des Zentralausschusses
wählt die Vollversammlung den aus
fünf (5) Mitgliedern bestehenden
Beglaubigungsausschuss. Der
Ausschuss wählt seine eigenen
AmtsträgerInnen.
6.
Wahl der AmtsträgerInnen der
Vollversammlung
Es
müssen ein/e Vorsitzende/r und und
zwei stellvertretende Vorsitzende
der Vollversammlung gewählt
werden. Der Vorsitzende des
Zentralausschusses oder einer/eine
seiner beiden StellvertreterInnen
gibt die vom Zentralausschuss
gemachten Nominierungen bekannt,
über die die Vollversammlung
abstimmt. Die KandidatInnen müssen
Mitglieder der Vollversammlung
sein. Eine/r der
StellvertreterInnen darf dem
Zentralausschusses
angehören.
7.
Ernennung von BeraterInnen für
Verfahrensfragen
Auf
Vorschlag des/derVorsitzenden
werden zwei Personen ernannt, die
dafür sorgen, dass die
Vollversammlung nach den
gesetzlichen Regeln und Statuten
handelt.
8.
Annahme der
Tagesordnung
Der
Vollversammlung wird die
Tagesordnung zur Annahme
vorgelegt.
9.
Annahme der
Geschäftsordnung
Möglicherweise
wird der Zentralausschuss einen
Vorschlag zur Änderung bzw.
Hinzufügung im Blick auf
Konsensentscheidung
einbringen.
10.
Ernennung des
Nominierungsausschusses
Dieser
Ausschuss macht Vorschläge für die
Mitgliedschaft im Finanzausschuss,
im Weisungsausschuss für
Grundsatzfragen, im Ausschuss für
Öffentliche Angelegenheiten und im
zukünftigen
Zentralausschuss.
11.
Ernennung der Vorsitzenden und
BerichterstatterInnen
der
Sektionen
Die
Vollversammlung unterteilt sich in
vier (4) Sektionen, für die
jeweils ein/e
Vorsitzende
und ein/e BerichterstatterIn
ernannt werden.
12.
Ernennung der
Ausschüsse
1.
Finanzausschuss
macht
Vorschläge zur Finanzpolitik der
KEK
2.
Weisungsausschuss für
Grundsatzfragen
macht
Vorschläge für die zukünftige
Entwicklung der KEK
3.
Ausschuss für Öffentliche
Angelegenheiten
befasst
sich mit möglichen Erklärungen der
Vollversammlung und unterbreitet
der Vollversammlung Entwürfe und
Vorschläge zur Annahme.
13.
Bericht des Vorsitzenden des
Zentralausschusses
Dazu
gehört eine Prüfung des Berichts
über die Periode zwischen Graz und
Trondheim, der Rechenschaft über
die Arbeit der Sekretariate seit
1997 ablegt. Diese wird in zwei
Teilen behandelt : 1. durch
den Vorsitzenden und 2. durch
Diskussion in den
Sektionen.
14.
Bericht des
Beglaubigungsausschusses
Der
Bericht sollte von der
Vollversammlung entgegengenommen
werden.
15.
Bericht des Generalsekretärs und
der
Programmsekretariate
16.
Plenarvortrag und Aussprache über
das Thema der Vollversammlung:
„Jesus Christus heilt und versöhnt
– Unser Zeugnis in Europa“ mit
anschliessenden Anhörungen über
verschiedene Aspekte des Themas
und seiner Herausforderungen an
die Kirchen.
17.
Plenarvortrag über die Charta
Oecumenica
18.
Plenarprogramm der
Jugend
19.
Plenarprogramm über
Europa
20.
Bericht des
Nominierungsausschusses
Erster Bericht: (Montag, 30.
Juni)
Vorlegung
der Liste der vorgeschlagenen
Personen für den neuen
Zentralausschuss
Zweiter Bericht: Revidierte
Liste und Wahl
21.
Bericht des Ausschusses für
Öffentliche
Angelegenheiten
Über
alle zu veröffentlichenden
Erklärungen wird einzeln nach
Vorlage und/oder Abänderung durch
die Vollversammlung
abgestimmt.
22.
Bericht des
Finanzausschusses
Die
Vollversammlung wird gebeten, über
einen Rahmen für die Haushalte der
KEK für die nächste Arbeitsperiode
abzustimmen.
23.
Bericht des Weisungsausschusses
für Grundsatzfragen
Über
diesen Bericht muss die
Vollversammlung abstimmen.
24.
Zukünftige Beziehungen zwischen
der KEK und der Kommission der
Kirchen für Migranten in Europa
(KKME)
Dies
kann mit Änderungen der
Ausführungsbestimmungen verbunden
sein.
25.
Bericht über die Arbeit der
Sektionen
Ein
kurzer mündlicher Bericht soll von
jeder Sektion gegeben werden. Ein
schriftlicher Bericht von jeder
Sektion wird im Bericht der
Vollversammlung
veröffentlicht.
26.
Schlussformalitäten |